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Wer zu früh aufsteht, zahlt: Neue Anordnung bei Turkish Airlines

  • Mai 14, 2025
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Wer zu früh aufsteht, zahlt: Neue Anordnung bei Turkish Airlines

Bei Turkish Airlines kostet es künftig, wenn man insbesondere nach der Landung zu früh aufsteht. Ein neues Rundschreiben der türkischen Luftfahrtbehörde sieht Sanktionen für Passagiere vor, die sich nicht an die Anschnallzeichen halten.

Es sind Momente, die wohl jeder schon mal erlebt oder selbst aktiv daran mitgewirkt hat – ob auf einem Flug in die Türkei oder woanders hin. Kaum landet das Flugzeug und rollt Richtung Terminal, da werden schon die ersten Gurte gelöst oder gar die Handgepäckfächer geöffnet. Turkish Airlines hat nun ein neues Maßnahmenpaket verabschiedet, um dieses Verhalten mancher Passagiere zu sanktionieren und damit die Flugsicherheit zu erhöhen. Hintergrund ist eine Anweisung der türkischen Zivilluftfahrtbehörde SHG. Demnach droht Passagieren, die trotz leuchtender Anschnallzeichen aufstehen oder Gepäckfächer öffnen, künftig nicht nur eine Ermahnung – sie müssen laut türkischen Medien auch mit Geldstrafen rechnen. Wie hoch diese sind, werde noch bekanntgegeben.

Wie aus dem veröffentlichten Rundschreiben hervorgeht, werden solche Verstöße fortan als „regelwidriges Verhalten“ gewertet. Dazu zählen etwa das Verlassen des Sitzplatzes vor dem Erreichen der endgültigen Parkposition oder das Ignorieren von Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals. Ziel der Maßnahme ist es laut SHG, sowohl die Sicherheit bei der Landung als auch die allgemeine Disziplin an Bord zu stärken.

Durchsage der Crews angepasst

Turkish Airlines hat ihre Kabinencrews bereits entsprechend geschult und mit neuen Aufgaben betraut. So muss nach der Landung und dem üblichen Abschiedsgruß künftig ein zusätzlicher Hinweis erfolgen: „Es ist strengstens verboten, Gepäckfächer zu öffnen oder sich im Gang aufzuhalten, bevor das Flugzeug seine Parkposition erreicht hat und die Anschnallzeichen erloschen sind.“ Diese Durchsage ist ab sofort verpflichtender Bestandteil der Bordkommunikation.

Zugleich hat die Behörde Maßnahmen gegen ein weiteres Problem ergriffen: Die Crew weist Reisende nun ausdrücklich darauf hin, erst dann aufzustehen, wenn sie an der Reihe sind.

Die Vorschriften betreffen alle gewerblichen Flugunternehmen, die zur Personenbeförderung in der Türkei zugelassen sind. Das SHG-Rundschreiben stellt klar, dass sich die neuen Regelungen nicht nur auf das Rauchverbot an Bord beziehen, sondern ausdrücklich auch das Verhalten beim Ausrollen und Parken des Flugzeugs regeln.

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