Zwischen Gewalt und Gesetz: Warum Frauen der türkischen Justiz kaum vertrauen können
Die türkische Justiz behandelt Gewalt gegen Frauen nicht als strukturelles Problem, sondern als Abfolge von Einzelfällen. Wer als Frau nicht geschützt wird, stirbt – wer überlebt, steht vor Gericht. Zwei Fälle zeigen, wie ein System versagt, das formal Gleichheit verspricht, in der Praxis aber Ungleichheit produziert.
Die Ungerechtigkeit beginnt in der Türkei nicht erst mit dem Urteil. Für viele Frauen im Land beginnt sie lange zuvor – mit Gewalt, die nicht ernst genommen wird, mit Schutz, der versprochen, aber nicht verlässlich gewährt wird, und mit einem Justizsystem, das Bedrohung relativiert, solange sie nicht tödlich endet. Erst wenn Frauen sterben oder selbst zur Angeklagten werden, rückt Gewalt gegen Frauen ins öffentliche Blickfeld.
Die türkische Justiz operiert formal geschlechtsneutral, doch in der Praxis zeigt sich eine klare Asymmetrie. Männergewalt wird häufig als situativ, emotional oder erklärbar eingeordnet, weibliche Angst dagegen als übersteigert oder irrational. Wer sich als Frau verteidigt, muss ihre Handlung rechtfertigen – wer als Mann Gewalt ausübt, wird oft durch mildernde Umstände entlastet. Diese Schieflage ist kein Einzelfehler, sondern ein strukturelles Muster.
Die Fälle von Serap Avcı und Ayşe Tokyaz
Der Fall Serap Avcı macht dieses Muster besonders deutlich. Sie überlebte jahrelange körperliche und psychische Gewalt und handelte in einer akuten Bedrohungssituation. Statt als Betroffene anerkannt zu werden, stand sie wegen Tötung ihres Ehemannes vor Gericht. Dass sie letztlich straflos blieb, gilt vielen als Erfolg. Tatsächlich verweigerte ihr das Gericht den Freispruch. Die Botschaft ist eindeutig: Selbst in Extremsituationen bleibt das Recht auf Notwehr für Frauen begrenzt, ihre Tat bleibt juristisch „rechtswidrig“.
Indes zeigt der Fall Ayşe Tokyaz, was geschieht, wenn Frauen sich nicht mehr verteidigen können. Die 22-jährige Studentin wurde getötet, obwohl sie zuvor Anzeige erstattet haben soll. Der Hauptangeklagte war Polizist – also Teil jenes Systems, das Schutz hätte gewährleisten müssen. Tokyaz’ Tod steht für das Versagen staatlicher Prävention und die Gefahr, die entsteht, wenn Machtpositionen Gewalt nicht verhindern, sondern absichern.
Strukturelle Straffreiheit?
Die Fälle markieren die Pole eines Systems: Frauen werden entweder nicht geschützt oder kriminalisiert. Dazwischen liegt ein breites Feld struktureller Straffreiheit. Verfahren ziehen sich hin, Gewaltkontexte werden ausgeblendet, Verantwortung wird individualisiert. Die Folge ist ein gesellschaftliches Klima, in dem Gewalt gegen Frauen nicht als Ausnahme, sondern als kalkulierbares Risiko erscheint.
Politisch wird dieses Klima begünstigt. Der Austritt aus der Istanbul-Konvention war mehr als ein symbolischer Akt. Er signalisierte, dass der Schutz von Frauen kein vorrangiges staatliches Anliegen mehr ist. Zwar existieren weiterhin Gesetze, doch ihre Durchsetzung bleibt lückenhaft. Schutzanordnungen werden nicht konsequent kontrolliert, Frauenhäuser sind unterfinanziert, Verantwortung wird auf Familien und Kommunen verschoben. Der Staat zieht sich zurück – und erklärt sich gleichzeitig für handlungsfähig.
Wessen Leben zählt?
Das Ergebnis ist eine paradoxe Realität: Frauen sollen dem Recht vertrauen, obwohl es sie immer wieder im Stich lässt. Ihre Angst wird psychologisiert, ihre Entscheidungen moralisiert, ihre Gewaltgeschichte juristisch fragmentiert. Männliche Wut gilt als verständlich, weibliche Panik als überzogen. Was als Einzelfall erscheint, ist in Wahrheit ein Systemdefekt.
Die Frage ist nicht, ob das türkische Recht Frauen schützt – sondern unter welchen Bedingungen es bereit ist, dies zu tun. Solange Überleben erklärungsbedürftig bleibt und Schutz vom guten Willen einzelner Institutionen abhängt, bleibt Gerechtigkeit prekär. Die Fälle Avcı und Tokyaz zeigen: Für viele Frauen liegt das Risiko nicht im Gesetz, sondern in seiner Anwendung. Und genau dort entscheidet sich, wessen Leben zählt.



