Menschenrechte
EGMR: U-Haft gegen türkischen Amnesty-Chef war unrechtmäßig
Die mehr als einjährige Untersuchungshaft des ehemaligen Chefs der türkischen Sektion von Amnesty International, Taner Kılıç, war nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unrechtmäßig.
Es habe keinen begründeten Verdacht gegeben, dass der Menschenrechtler eine Straftat begangen habe, entschied das Gericht mit Sitz in Straßburg nach einer Mitteilung von Dienstag. Zudem sei gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen worden. Die Türkei soll Kılıç nun 24.500 Euro Entschädigung zahlen.
Außerdem soll sie von ihm 10.000 Euro Kosten übernehmen (Nummer 208/18). Kılıç war im Juni 2017 festgenommen worden. Die Untersuchungshaft wurde bis Mitte August 2018 mehrfach verlängert. Hintergrund der Festnahme waren Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen.
Säuberungen gegen mutmaßliche Gülen-Anhänger
Die türkische Regierung macht die Bewegung des in den USA lebenden Predigers für den Putschversuch verantwortlich. Als Beweise gaben die Behörden an, Kılıç habe bestimmte Publikationen abonniert und mit verschlüsselten Nachrichten gearbeitet. Auch die Bank sowie die Schule, auf die er seine Kinder schickte, sahen die Behörden als Beweise.
Der Gerichtshof erachtete dies als nicht ausreichend. Die türkische Regierung war nach dem Putschversuch mit Säuberungen gegen mutmaßliche Gülen-Anhänger vorgegangen, aber auch gegen Oppositionelle. Per Dekret wurden Zehntausende Staatsbedienstete entlassen und Zehntausende Menschen verhaftet. Einige von ihnen kamen anschließend wieder frei, doch mit den Folgen haben viele noch bis heute zu kämpfen, da sie gesellschaftlich geächtet wurden und größtenteils isoliert sind.
Türkei an Urteile aus Straßburg gebunden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei eigentlich an die Urteile aus Straßburg gebunden.
dpa/dtj