Extremismus Politik

Bericht: Türkischer Geheimdienst weiter in Berlin aktiv

  • Juni 25, 2026
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Bericht: Türkischer Geheimdienst weiter in Berlin aktiv

Der Berliner Verfassungsschutz sieht den türkischen Nachrichtendienst MIT weiterhin als aktiven Akteur in der Hauptstadt. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2025 warnt die Behörde vor Ausforschungs- und Einflussaktivitäten gegen Oppositionelle, Anhänger der Gülen-Bewegung und Personen aus dem Umfeld der PKK.

Die Abteilung Verfassungsschutz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat jüngst den Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2025 vorgelegt. Neben den bekannten Phänomenbereichen wie Rechts- und Linksextremismus oder ausländischen extremistischen Bestrebungen hat der Inlandsgeheimdienst auch die Umtriebe ausländischer Geheimdienste unter die Lupe genommen.

MIT nutzt diplomatische Vertretungen als Operationsbasen

Ein Augenmerk richtete der Verfassungsschutz dabei auch auf den türkischen In- und Auslandsnachrichtendienst „Millî İstihbarat Teşkilâtı“ (MIT). Dieser sei nach wie vor in Berlin aktiv. Wie auch im Fall anderer Nachrichtendienste sind die sogenannten Legalresidenturen seine Basis. Der Dienst operiert demnach von offiziellen Vertretungen wie Botschaften oder Generalkonsulaten aus.

Anders als der deutsche Verfassungsschutz hat der MIT auch umfassende exekutive Befugnisse und Vollzugshoheit. Er stelle ein „zentrales Element der türkischen Sicherheitsarchitektur dar und untersteht dem türkischen Staatspräsidenten“.

Er entwickle weiterhin ein Aufklärungs- und Verfolgungsinteresse bezüglich der formal aufgelösten PKK und deren Vorfeld. Aber auch Systemoppositionelle und Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung bleiben weiterhin im Visier des MIT. Der Dienst werbe bei der Informationsbeschaffung auch „offensiv um die Unterstützung staats- und regierungstreuer türkischer bzw. türkisch-stämmiger Bürgerinnen und Bürger“. Dazu habe er auf seiner Website ein eigenes Kontaktformular eingerichtet, das auch die vertrauliche Weitergabe von Informationen ermögliche.

Verfassungsschutz warnt vor negativen Folgen für Denunziationsopfer

Der Verfassungsschutz macht deutlich, dass es dabei um die Denunziation von Personen und Organisationen gehe, die in den Augen Ankaras als Feinde des türkischen Staates gelten. Folge dieser Denunziationen könne es sein, dass „bei der Ein- oder Ausreise in die Türkei im Zuge der Passkontrolle restriktive Maßnahmen eingeleitet werden“. Es könne den betroffenen Personen beispielsweise Terrorpropaganda vorgeworfen werden.

Abgesehen von deklarierten MIT-Offizieren, die von den diplomatischen Vertretungen aus arbeiteten, verfüge der Dienst zudem über eine große Anzahl nicht deklarierten Personals. Diese führten der Einschätzung des Verfassungsschutzes zufolge „sehr intensive Nachrichtendienstaktivitäten“ durch.

Zu den weiteren Bestrebungen, die der Verfassungsschutz in Berlin beobachtet, gehört nach wie vor die PKK beziehungsweise das, was nach der formalen Auflösung an Strukturen vorhanden bleibt. Dieser rechnet der deutsche Inlandsnachrichtendienst wie im Vorjahr ein Personenpotenzial von etwa 1.100 Personen zu. Über diese schreibt er: „Nach der Ankündigung der PKK, den bewaffneten Kampf aufzugeben und sich aufzulösen, war eine Distanzierung der Berliner PKK-Anhänger von den terroristischen Aktivitäten der PKK im Berichtsjahr nicht erkennbar.“

Extremistische Bestrebungen mit Türkei-Bezug ohne große Veränderungen

Etwa 30 Personen umfasst die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front“ (DHKP-C). Allerdings zeigen diese nur noch wenig an Aktivitäten. Auf der extremen Rechten wird die sogenannte Idealistenbewegung beobachtet. In deren Umfeld finden die Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) und die Föderation der Weltordnung in Europa (ANF) Erwähnung. Eine davon ist politisch der MHP zuzurechnen, die andere der BBP.

Im Bereich des „nicht-gewaltorientierten legalistischen Islamismus“ wird die „Millî Görüş“-Bewegung (MGB) genannt, die in Berlin über ein gleichbleibendes Personenpotenzial von 450 verfügt. Diese, so schreibt der Verfassungsschutz, billige dem Staatsmodell ihres 2011 verstorbenen Gründers Necmettin Erbakan nach wie vor Gültigkeit zu. Dessen Modell einer Großtürkei verbinde Nationalismus und Islamismus, lehne demokratische Prinzipien wie Volkssouveränität oder Parteienpluralismus ab und sei antisemitisch.

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