Freispruch trotz Folter: Türkisches Gericht ignoriert Urteil von Verfassungsgericht
Obwohl das türkische Verfassungsgericht festgestellt hat, dass der Lehrer Eyüp Birinci im Polizeigewahrsam gefoltert wurde, sprach ein Strafgericht in Antalya alle angeklagten Polizisten und einen Arzt frei. Der Fall wirft erneut Fragen zur Rechtsstaatlichkeit in der Türkei und zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen nach dem Ausnahmezustand vor zehn Jahren auf.
In Antalya hat das 3. Strafgericht für schwere Straftaten am Mittwoch mehrere wegen Foltervorwürfen angeklagte Polizisten und einen Arzt freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, im Jahr 2016 den per Dekret entlassenen Lehrer Eyüp Birinci im Polizeigewahrsam gefoltert und schwer verletzt zu haben.
Das Gericht stützte den Freispruch auf die Zweifelsregel von § 223/2-e der türkischen Strafprozessordnung. Es sei der Anklage nicht gelungen, „zweifelsfreie und überzeugende Beweise“ für den Foltervorwurf zu präsentieren. Dies, obwohl sowohl das türkische Verfassungsgericht festgestellt hat, dass es zu Folter gekommen ist – und es detaillierte Aussagen des Opfers sowie übereinstimmende Zeugenaussagen gab.
Schwerwiegende Anzeichen für Folter – Gerichtsmedizin zeigte sich jedoch unschlüssig
Die Polizeibeamten erklärten, Birinci sei am 29. Juli 2016 auf einer Treppe gestürzt. Er war am 24. Juli im Zuge der Ermittlungen gegen die Gülen-Bewegung festgenommen worden. Nach fünf Tagen im Gewahrsam der Polizei in Antalya stellten Mediziner im Krankenhaus unter anderem innere Blutungen und einen Darmriss fest. Er musste notoperiert werden und lag 21 Tage im Krankenhaus.
Birinci gab an, misshandelt worden zu sein. Ein Gutachten der Rechtsmedizin erklärte, die Verletzungen könnten sowohl durch einen Sturz als auch durch stumpfe Gewalt entstanden sein. Eine eindeutige Zuordnung sei medizinisch nicht möglich. Der Geschädigte berichtet hingegen von Schlägen, Misshandlungen mit dem Schlagstock und Drohungen mit sexueller Gewalt. Aus Angst habe er die Folter zunächst nicht vor Gericht geschildert und keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt.
Nicht weniger als elf Mitgefangene gaben an, Birinci sei wiederholt in schlechtem Zustand in die Zelle zurückgeführt worden. Er sei blutüberströmt, kaum ansprechbar und zeitweise bewusstlos gewesen. Der Zeuge Fevzi Akça berichtete, Birinci habe tagelang nicht gehen können.
Krankenhaus widersprach Einschätzung der Polizeiärzte
Ein Polizeiarzt stellte, während sich Birinci in Gewahrsam befunden hatte, mehrfach Berichte aus, in denen von „keinen Gewaltspuren“ die Rede war. Erst im Krankenhaus hieß es, man habe Birinci in lebensbedrohlichem Zustand aufgenommen. Ein behandelnder Arzt bestätigte später, Birinci sei nicht sprechfähig und schwer verletzt gewesen.
Das Verfassungsgericht sah durch die Krankenhausberichte den Foltervorwurf als nachgewiesen an. Das Strafgericht sprach hingegen die Angeklagten frei. Birinci wurde 2016 per Dekret entlassen, verbrachte 70 Monate in Haft und kam erst 2022 frei. Der Fall gilt als Symbol für die unzureichende strafrechtliche Aufarbeitung von Foltervorwürfen nach dem Ausnahmezustand und verdeutlicht die wachsende Kluft zwischen Verfassungsgericht und ordentlicher Justiz in der Türkei.



