Gesellschaft

Nicht nur wegen Rassismus: Antidiskriminierungsstelle verzeichnet so viele Anfragen wie nie zuvor

  • Juni 10, 2026
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Nicht nur wegen Rassismus: Antidiskriminierungsstelle verzeichnet so viele Anfragen wie nie zuvor

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2025 so viele Beratungsanfragen registriert wie nie zuvor. Mit 13.067 gemeldeten Fällen wurde ein neuer Höchststand erreicht. Besonders häufig suchten Betroffene wegen rassistischer Diskriminierung Hilfe. Die Bundesbeauftragte Ataman sieht eine Verfestigung rassistischer Einstellungen und fordert eine Ausweitung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zu Beginn der vergangenen Woche ihren Jahresbericht 2025 vorgestellt. Diesem zufolge registrierte sie im Vorjahr einen neuen Rekordwert bei den Beratungsanfragen. Demzufolge ist die Zahl der Diskriminierungsfälle, die von Betroffenen zum Gegenstand von Anfragen gemacht wurden, auf 13.067 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 15 Prozent gegenüber 2024. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anfragen fast verdoppelt.

Dunkelziffer der Diskriminierung dürfte deutlich höher liegen

In 4.571 davon (43 Prozent) ist rassistisch oder ethnisch motivierte Diskriminierung der Anlass für Beratungen gewesen. Hier hat sich die Anzahl der Fälle im Laufe der vergangenen fünf Jahre von 2.054 sogar mehr als verdoppelt. Am zweithäufigsten mit mehr als 27 Prozent meldeten Betroffene Diskriminierungen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Dabei hat die Zahl der gemeldeten Fälle mit 3.015 erstmals die 3000er Marke überschritten.

Weitere Diskriminierungsanlässe waren in 2.407 Fällen (etwa 22 Prozent) Geschlecht oder Geschlechtsidentität. In 1.261 Fällen (12 Prozent) wurde Diskriminierung wegen des Alters, in 733 Fällen (7 Prozent) aufgrund der Religion und in 386 (4 Prozent) aufgrund der sexuellen Identität gemeldet. Die Antidiskriminierungsstelle kann nur Fälle erfassen, die ihr zugetragen werden. Die Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle ist mutmaßlich deutlich höher.

In 3.670 Fällen war der Arbeitsplatz Schauplatz der Diskriminierung. Anlässe zur Beschwerde waren hier oft diskriminierende Stellenausschreibungen, Benachteiligungen bei Bewerbungen, schlechtere Arbeitsbedingungen und Mobbing am Arbeitsplatz. In einigen Fällen kam es auch zu sexueller Belästigung.

Zahlreiche Fälle von Alltagsrassismus – Hemmschwelle sinkt

Erstaunlich oft beziehen sich Meldungen über Diskriminierung auf staatliche Stellen. So betrafen 1.466 Fälle Ämter und Behörden, 505 Polizei und Justiz sowie mehr als 600 das Bildungswesen. Damit erstreckt sich fast ein Viertel der Beratungsanfragen auf staatliches Handeln – obwohl das AGG vor allem auf privatwirtschaftliche Bereiche abzielt.

Ein Plus von 25 Prozent auf 488 Anfragen gab es jedoch auch in Fällen des Zugangs zum Wohnraum. Meldungen über Benachteiligungen bei medizinischer Versorgung oder Pflege sind ebenfalls um ein Viertel gestiegen.

Der Jahresbericht widmet rassistischer Diskriminierung erstmals ein eigenes Kapitel. Der Antidiskriminierungsstelle zufolge haben rassistische und antisemitische Vorfälle zugenommen. Auffällig sei ein Sinken der Hemmschwelle für offene rassistische Äußerungen. Verzeichnete Fälle beinhalten auch zahlreiche Fälle von Alltagsrassismus. Dieser reiche von Zurückweisungen an Clubtüren, Diskriminierung bei Vermietungen und Beleidigungen am Arbeitsplatz bis hin zu Benachteiligungen beim Einkauf.

Antidiskriminierungs-Beauftragte Ataman warnt vor Schaden für Gesellschaft und Wirtschaft

In 111 Fällen kam es zu Beratungsanfragen wegen sogenannten Racial Profilings. Das waren um zehn mehr als im Jahr zuvor. Ein Beispiel dafür war die anlasslose Verdächtigung des Diebstahls, die in einem Laden gegen einen asiatisch aussehenden Mann ausgesprochen wurde. In vielen Fällen war das Kopftuch Anlass für Benachteiligungen muslimischer Frauen. Aber auch 125 Beratungsanfragen wegen antisemitischer Diskriminierung gingen ein – unter anderem wegen verweigerter Dienstleistungen für israelische Staatsangehörige.

Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung der Bundesregierung, sieht eine besorgniserregende Entwicklung. Es sei klar zu erkennen, dass sich rassistische Einstellungen verfestigen, betont sie anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts. Sie warnte vor Folgen, die weit über den Einzelfall hinausreichten. Ataman betonte: „Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft.“

AGG erfasst bei weitem nicht alle Bereiche, in denen Diskriminierung stattfindet

Die Bundesbeauftragte gab zu bedenken, dass Diskriminierungen nicht von allein verschwänden. Deshalb seien klare gesetzliche Regelungen erforderlich. Nach wie vor seien jedoch viele Lebensbereiche nicht durch das AGG erfasst. So würden Diskriminierungen durch staatliche Stellen weiterhin nicht ausreichend erfasst. Auch sei der Gesundheitsbereich weitgehend ungeregelt.

Ataman sieht hier klaren Handlungsbedarf. Sie fordert eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf staatliches Handeln und eine Aufnahme von „Staatsangehörigkeit“ und „Sprache“ als geschützte Merkmale ins AGG. Zudem müsse es wirksamere Maßnahmen gegen diskriminierende Wohnungsanzeigen geben – und den Ausbau und die dauerhafte Finanzierung von Antidiskriminierungsberatungen.

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