Menschenrechtsbericht: Europarat rügt Türkei wegen Justiz und Meinungsfreiheit
Der Menschenrechtskommissar des Europarats zeichnet in seinem aktuellen Memorandum ein kritisches Bild der Lage in der Türkei. Er beklagt Defizite bei Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, mangelnde Unabhängigkeit der Justiz sowie die Nichtumsetzung von 445 Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, hat kürzlich seinen Beobachtungsbericht über seinen Besuch in der Türkei vom 1. bis 5. Dezember 2025 vorgelegt. Darin hat er unter anderem festgestellt, dass strukturelle Probleme in Bezug auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie im Justizsystem der Türkei weiterhin bestehen.
Unter anderem wies er darauf hin, dass die Türkei bislang 445 Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht umgesetzt hat. Kein anderer Mitgliedstaat des Europarates ignoriert in einem solchen Umfang dessen Erkenntnisse.
Vorgehen der Türkei gegen Regierungskritiker „unvereinbar mit demokratischen Standards“
Aber auch bei Redefreiheit, Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Gerichte weist der Berichterstatter erhebliche Defizite nach. Die Art und Weise, wie Journalisten verfolgt würden und Widerspruch erstickt werde, sei unvereinbar mit demokratischen Standards. Die Türkei missbrauche das allgemeine Strafrecht ebenso wie die Sonderbestimmungen zur Terrorbekämpfung, um zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalisten zum Schweigen zu bringen.
Im Memorandum des Menschenrechtskommissar ist auch die Rede von exzessiver Nutzung polizeilicher Befugnisse und weitreichenden Demonstrationsverboten. Auch die Kontrollfunktion der Justiz sei nicht mehr gewährleistet. Das Memorandum, das vom 22. April 2026 datiert, wurde Mitte Mai der Öffentlichkeit vorgestellt.
Insbesondere Straftatbestände wie „Beleidigung des Präsidenten“ oder „Verbreitung terroristischer Propaganda“ würden zunehmend zur Allzweckwaffe der Staatsmacht zur Unterdrückung von Kritik. Zur Zeit der Aufbereitung des Memorandums hätten sich 29 Journalisten in Untersuchungshaft befunden. Auch die Rundfunkbehörde RTÜK gehe mit großer Härte gegen unabhängige Medienportale und soziale Medien vor.
Selbstverwaltungsgremien der Justiz „erheblich durch Exekutive beeinflusst“
Demonstrationen würden immer häufiger unter Vorwänden wie dem Schutz der „öffentlichen Ordnung“ und „Moral“ untersagt. Dies ließ sich insbesondere im März 2025 beobachten, als die Opposition gegen die Verhaftung von Istanbuls Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu mobilisierte.
Der bis dahin als aussichtsreichster Rivale von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan geltend İmamoğlu wurde am 19. März 2025 wegen angeblicher Korruption verhaftet. Kritiker betrachten die Vorwürfe als einen Vorwand, um diesen an der Teilnahme an den Präsidentenwahlen zu hindern, die im Jahr 2028 stattfinden sollen.
Rechtsstaatlichkeit in der Türkei darf kein geopolitisches Nebenthema sein
O’Flaherty äußerte generell ernsthafte Besorgnis über den Zustand der türkischen Justiz. Sogar Selbstverwaltungsorgane wie der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) stünden weiterhin unter erheblichem Einfluss der Exekutive. Anklagen seien häufig von schlechter Qualität, ihnen fehle es häufig an fundierten rechtlichen Analysen. Außerdem würden rechtmäßige Aktivitäten als Beweise für kriminelle Absichten gewertet. Bisweilen würden Unterinstanzen sogar Urteile des Verfassungsgerichts ignorieren.
Ausstieg der Türkei aus der Istanbul-Konvention „senkt Schutzniveau für Frauen“
Kritik übte O’Flaherty auch am Umgang mit Frauen und Angehörigen der LGBTQ*-Community. In beiden Fällen fehle es diesen häufig an Schutz gegenüber Übergriffen – auch dort, wo Gewalt gegen diese im Spiel sei.
Der Menschenrechtskommissar sieht den Austritt der Türkei aus der sogenannten Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als Faktor, der Schutz verhindert. Außerdem soll die Türkei nach dem Willen O’Flahertys ihren Rat für Menschenrechte und Gleichstellung (TİHEK) reformieren. Zu den Empfehlungen des Berichts gehören auch eine Reform der Terrorismusgesetzgebung und des Ehrenschutzes für Politiker nach europäischen Standards.



