NPD scheitert mit eigenem Antrag vor Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe – Wie erwartet wurde der Antrag abgelehnt, da das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht keine Aktivlegitimation einer politischen Partei für einen solchen vorsieht.
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hat keinen Einfluss auf das Verbotsverfahren gegen die NPD, das vom Bundesrat gestartet wurde. Die NPD hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen ihrer Verfassungswidrigkeit verletzt würden.
Der Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. „Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen“, heißt es in der Entscheidung.
Bundeskanzlerin Merkel und Innenminister Friedrich erklärten letzte Woche ihre Unterstützung für das Vorhaben des Bundesrats, einen NPD-Verbotsantrag zu stellen. (dpa/dtj)