Connect with us

Panorama

Osterferien im dritten Corona-Jahr: Wenige Hürden und Auflagen

Published

on

Spread the love

Das Reisen in Europa ist zumindest in diesem Frühling deutlich leichter geworden. Beliebte Ziele wie die Türkei locken mit viel Normalität und nur wenigen Corona-Maßnahmen.

Für die Osterferien können Touristen mit einer vergleichsweise entspannten Corona-Situation in den besonders beliebten Ferienländern rechnen. Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lage im Einzelnen:

TÜRKEI

Einreisebeschränkungen: Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.

Infektion: Die Isolation für positiv Getestete endet nach sieben Tagen und kann mit einem negativen Testergebnis auf fünf Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen müssen sich nicht isolieren, wenn sie einen Genesenen-Status oder eine Booster-Impfung haben, die nicht länger als drei Monate alt sind.

Inzidenz: In Istanbul lag sie zuletzt bei rund 200 pro 100.000 Einwohner, in der Touristenhochburg Antalya bei rund 80.

ITALIEN

Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.

Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.

Infektion: In Italien müssen sich geimpfte und genesene Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, sieben Tage häuslich isolieren. Für Ungeimpfte oder Menschen, bei denen die Genesung oder die doppelte Impfung 120 Tage zurückliegt, beträgt der Zeitraum zehn Tage. Wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss nicht in Quarantäne, sondern für zehn Tage in Innenräumen oder bei Menschenansammlungen eine FFP2-Maske tragen.

Inzidenz: 836 pro 100.000 Einwohner (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht).

SPANIEN

Einreisebeschränkungen: Urlauber müssen sich nicht mehr vor der Reise auf der Internetseite „Spain Travel Health-Portal“ anmelden, wenn sie ein EU-Impfzertifikat vorweisen können. Ungeimpfte müssen eine Testung oder Genesung nachweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Nach Ostern soll die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln gelten.

Infektion: Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.

Inzidenz: Etwa 180 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

PORTUGAL

Einreisebeschränkungen: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal „Passenger Locator Form – Flight Information“.

Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.

Infektion: Im Falle einer Corona-Infektion beträgt die häusliche Quarantänepflicht sieben Tage.

Inzidenz: Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote. Die Inzidenz liegt bei leicht steigender Tendenz bei rund 1000 Fällen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

ÖSTERREICH

Einreisebeschränkungen: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren.

Alltagsbeschränkungen: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft – und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.

Infektion: Wer sich mit Corona infiziert, muss für fünf Tage in Isolation. Danach dürfen Betroffene fünf weitere Tage keine Lokale, Konzerte und Kinos besuchen – es sei denn sie haben sich freigetestet. In Wien gilt, anders als im Rest Österreichs, eine Isolation von zehn Tagen. Auch diese kann aber mit einem negativen Test nach fünf Tagen beendet werden.

Inzidenz: Das Infektionsgeschehen hat sich in jüngster Zeit deutlich abgeschwächt. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist auf rund 1800 gefallen.

SCHWEIZ

Einreisebeschränkungen: Reisende aus EU-Staaten und einigen weiteren Ländern können ohne Auflagen in die Schweiz. Andere Touristen müssen geimpft oder genesen sein.

Alltagsbeschränkungen: Anfang April wurden die letzten landesweiten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Es müssen somit keine Masken getragen oder Nachweise vorgezeigt werden.

Infektion: Mit dem Coronavirus infizierte Menschen müssen nicht in Isolation. Allerdings raten die Behörden zur freiwilligen Absonderung, falls Symptome auftreten.

Inzidenz: In den meisten Kantonen wurden zuletzt weniger als 800 Infektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche gezählt.

FRANKREICH

Einreisebeschränkungen: Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Alltagsbeschränkungen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Infektion: Für Kontaktpersonen gibt es in Frankreich keine vorgeschriebene Quarantäne mehr, es wird zur Einhaltung der Hygieneregeln gemahnt. Corona-Infizierte mit vollständigem Impfschutz müssen sieben Tage in Isolation und können sich nach fünf Tagen freitesten. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen zehn Tage in Isolation und können sich nach sieben Tagen freitesten.

Inzidenz: 1460 Fälle je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

GRIECHENLAND

Einreisebeschränkungen: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Schnelltest, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.

Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für öffentliche Verkehrsmittel.

Infektion: Wer infiziert ist oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall hatte, muss zunächst für fünf Tage in Isolation. Wer fieberfrei ist, kann sich dann frei bewegen, ist aber verpflichtet, für weitere fünf Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Inzidenz: Rund 1200 Fälle pro 100.000 Einwohner.

dpa/dtj

Continue Reading