PKK-Führungsmitglied zu langer Haftstrafe verurteilt

ARCHIV - 03.11.2023, Hamburg: Der Angeklagte ist zu Beginn des Staatsschutzverfahrens wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude. Der Angeklagte soll seit September 2018 als sogenannter hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein. Er soll laut Anklage Leitungsaufgaben als Regionsverantwortlicher innegehabt sowie organisatorische Angelegenheiten in den Gebieten «Hamburg» und «Köln» koordiniert haben. (zu dpa: «PKK-Führungsmitglied zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt») Foto: Marcus Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Funktionär der PKK ist zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestrafte ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie das Gericht in Hamburg mitteilte. Das Gericht hält es für erwiesen, dass der 50-jährige Türke in Deutschland mehr als eineinhalb Jahre lang der PKK diente. Laut Gericht hatte er organisationsintern in Deutschland die ranghöchste Stellung inne.
Der Angeklagte war im März 2023 aufgrund eines von Deutschland erwirkten europäischen Haftbefehls in Zypern festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Das Verfahren hatte im November vergangenen Jahres begonnen. Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot. Politisch erhält sie dennoch Unterstützung, vor allem aus linken Kreisen.
dpa/dtj