Extremismus Politik

Türkei legt Rahmen für Friedensprozess vor: Was passiert mit den PKK-Mitgliedern in Deutschland?

  • August 10, 2026
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Türkei legt Rahmen für Friedensprozess vor: Was passiert mit den PKK-Mitgliedern in Deutschland?

Im türkischen Parlament nimmt der Friedensprozess mit der terroristischen PKK konkrete Formen an. Ein Gesetzentwurf sieht unter bestimmten Bedingungen Strafnachlässe und die Aussetzung von Verfahren vor. Bodo Ramelow fordert ähnliche Schritte für Mitglieder und Anhänger in Deutschland.

Im türkischen Parlament sollen in Kürze erstmals konkrete rechtliche Voraussetzungen für den weiteren Friedensprozess mit der PKK geschaffen werden. Die Regierungspartei AKP hat am Mittwoch einen zwölf Artikel umfassenden Gesetzentwurf eingebracht, der unter bestimmten Bedingungen die Aussetzung von Ermittlungen, Strafverfahren und Haftstrafen für PKK-Mitglieder ermöglichen soll.

Voraussetzung ist, dass die Terrororganisation ihre bewaffnete Tätigkeit endgültig beendet und ihre Waffen abgibt. Die entsprechenden Schritte sollen von den Sicherheitsbehörden bestätigt, anschließend vom Nationalen Sicherheitsrat gebilligt und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Erst dann können Betroffene innerhalb eines festgelegten Zeitraums die vorgesehenen Regelungen in Anspruch nehmen.

Der Entwurf muss nun noch im Parlament beraten und möglicherweise verändert werden. Eine Abstimmung wird voraussichtlich in dieser Woche erwartet.

Tausende könnten profitieren – Öcalan nicht

Die geplanten Regelungen betreffen unter anderem Fälle von PKK-Mitgliedschaft, Unterstützung, Propaganda und Terrorismusfinanzierung. Nach Angaben der türkischen Zeitung „Hürriyet“ könnten rund 3.600 Inhaftierte von den vorgesehenen Erleichterungen profitieren.

Allerdings sind die Regelungen an klare Grenzen gebunden. Ausgenommen werden unter anderem Personen, die wegen vorsätzlicher Tötungsdelikte im Auftrag der PKK verurteilt wurden. Auch Straftaten, die vor dem 1. Juni 2005 begangen wurden und mit lebenslanger oder verschärfter lebenslanger Haft bedroht sind, fallen nicht unter die geplanten Regelungen.

Damit ist auch eine Freilassung des PKK-Gründers Abdullah Öcalan zunächst ausgeschlossen. Öcalan sitzt seit 1999 auf der Gefängnisinsel İmralı in Haft und hatte im Februar 2025 zur Auflösung und Entwaffnung der PKK aufgerufen. Im Mai desselben Jahres verkündete die Organisation ihre Auflösung. Inzwischen haben PKK-Kämpfer mit der Abgabe von Waffen begonnen und ihren Rückzug aus der Türkei in den Nordirak angekündigt.

Ramelow fordert Amnestie auch in Deutschland

Der neue türkische Rechtsrahmen hat auch in Deutschland politische Reaktionen ausgelöst. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) forderte gegenüber der „Rheinischen Post“, die Bundesregierung solle den Friedensprozess diplomatisch unterstützen und auch in Deutschland umfassende Amnestieregelungen für kurdische PKK-Mitglieder und Anhänger prüfen.

Das türkische Rahmengesetz sei eine Antwort auf die freiwillige Auflösung der PKK und ebne den Weg für Frieden, erklärte Ramelow. Eine Amnestie in Deutschland wäre aus seiner Sicht eine „konkrete Unterstützung für den Frieden in der Region und für die Rechte und Interessen der Kurden“.

Die PKK wird von der Türkei, der Europäischen Union und den USA als Terrororganisation eingestuft. In Deutschland ist sie seit 1993 verboten. Ramelows Vorstoß dürfte daher auch eine innenpolitische Debatte darüber auslösen, inwieweit deutsche Regelungen im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot an die neue Entwicklung in der Türkei angepasst werden könnten.

Der türkische Gesetzentwurf markiert derweil einen wichtigen Schritt: Erstmals soll der politische Prozess zur Beendigung des jahrzehntelangen Konflikts in einen konkreten rechtlichen Rahmen überführt werden. Ob daraus tatsächlich ein dauerhafter Frieden entsteht, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die angekündigte Entwaffnung und Auflösung der PKK vollständig umgesetzt werden.

dtj/dpa

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