Menschenrechte & Justiz Panorama

Tödlicher Geschwindigkeitsrausch: Raser muss wohl zurück in die Türkei

  • April 14, 2026
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Tödlicher Geschwindigkeitsrausch: Raser muss wohl zurück in die Türkei

Nach einem tödlichen Raserunfall in Heilbronn hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Abschiebung des sogenannten „Wollhaus-Rasers“ bestätigt. Der Mann muss nach Verbüßung eines Teils seiner Haftstrafe mit der Ausweisung in die Türkei rechnen – aus Sicht des Gerichts im öffentlichen Interesse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der sogenannte Wollhaus-Raser muss nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe mit einer Abschiebung rechnen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte eine entsprechende Ausweisungsverfügung des Regierungspräsidiums in der Landeshauptstadt. Die Abschiebung, so das Gericht, sei „im öffentlichen Interesse“.

Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Der Anwalt des heute 23-Jährigen hat Berufung in Aussicht gestellt.

Gericht geht von weiter bestehender Gefahr aus

Der junge Mann, der die türkische Staatsangehörigkeit hat, aber in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, sitzt derzeit seine neunjährige Jugendstrafe ab. Er hatte im Februar 2023 im Bereich der Wollhausstraße und des Wollhausplatzes einen Familienvater getötet und dessen Frau und zwei Kinder zum Teil schwer verletzt, als er im Geschwindigkeitsrausch mit deren Auto kollidierte.

Der junge Mann hatte gegen die Ausweisungsverfügung geklagt und versucht, das Gericht von einem Gesinnungswandel zu überzeugen. Er mache eine Therapie, allerdings ist diese noch nicht abgeschlossen. Er zeigte sich reumütig und machte geltend, dass er im Fall einer Abschiebung in die Türkei dort kein Umfeld habe und nur schwer Fuß fassen könnte.

Das Gericht ist sich nicht sicher, dass von dem jungen Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Wird das Urteil rechtskräftig, wäre seine Abschiebung in die Türkei mit einer achtjährigen Wiedereinreisesperre in die EU verbunden.

Bereits zuvor Fälle rücksichtslosen Fahrens in der Familie des Verurteilten

Im Jahr 2023 war der Mann wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn hatte bedingten Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, als er mit 100 Stundenkilometern in eine Straße eingebogen war, in der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h galt. Bereits zuvor hätte er fast eine Person angefahren.

Der Familienvater, der noch an der Unfallstelle starb, hatte keine Möglichkeit des Ausweichens, der Täter habe die Verkehrsverhältnisse in der Straße gekannt. Die Ehefrau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Die Strafe fiel nicht höher aus, weil der Fall des Heranwachsenden noch nach Jugendstrafrecht abgehandelt wurde. Der Führerschein wurde entzogen. Der Bundesgerichtshof wies einen Antrag auf Revision als „offensichtlich unbegründet“ zurück.

Der 23-Jährige war bereits zuvor wegen Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit einer rücksichtslosen Fahrweise verurteilt worden. In der Familie war dies auch nicht der einzige Fall. So wurde der Bruder des jungen Mannes Ende 2022 zu einer Geldstrafe und Führerscheinentzug verurteilt, weil er sich in Heilbronn an einem illegalen Autorennen beteiligt hatte. Auch beim Cousin und weiteren Verwandten hatte es bereits Beschlagnahmungen von Fahrzeugen wegen Raserei gegeben.

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