Gesellschaft

Ab Samstag: Doppelte Staatsangehörigkeit wird Regelfall

  • Dezember 17, 2014
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Ab Samstag: Doppelte Staatsangehörigkeit wird Regelfall

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), hat eine Informationskampagne zum Doppelpass gestartet, die sich speziell an junge Einwanderer richtet. Am Wochenende tritt ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, durch das die doppelte Staatsangehörigkeit zum Regelfall wird. Allerdings wissen viele junge Erwachsene, die davon betroffen sind, noch nichts von dieser Gesetzesänderung.

Zu den Slogans der Kampagne „Ein Leben, Zwei Pässe“, die Özoğuz am Dienstag präsentierte, gehört unter anderem der Satz „Heimat oder Herkunft – Entschieden für beides.“

Bisher mussten sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nach dem 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Von dieser sogenannten Optionspflicht befreit, wird künftig jeder zwei Pässe haben dürfen, der mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für jeden, der hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. September gebilligt. Am 3. Juli 2014 hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Das Gesetz tritt am 20. Dezember 2014 in Kraft.

Optionspflicht fällt nicht ganz weg

Die Bundesregierung betrachtet die Neuregelung der Optionspflicht als zeitgemäße und praktikable Lösung. Das Gesetz berücksichtige die veränderten Lebensumstände optionspflichtiger junger Menschen. In Deutschland geboren und aufgewachsen, müssen sie sich nicht länger zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden, heißt es auf einer Infoseite der Bundesregierung. Die Regelung betone zugleich den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann das Vorliegen der Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres feststellen. Diese Feststellung kann beantragt werden. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres muss die Behörde dann tätig werden und die Voraussetzungen von Amts wegen prüfen. Liegen entsprechende Informationen aus dem Melderegister vor, muss darüber hinaus nichts geprüft werden. Andernfalls müssen die Betroffenen das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Schulzeugnisses erfolgen. (dpa/dtj)

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