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Politik

Erdoğan schießt gegen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Archivfoto: Recep Tayyip Erdoğan, Präsident der Türkei, spricht auf einer Veranstaltung am Rande eines NATO-Gipfels im Juli 2023. Foto: Pavel Golovkin/AP/dpa
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Der türkische Präsident Erdoğan und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind so gut wie nie einer Meinung. Zum wiederholten Male kritisierte der Politiker die Entscheidungen des EGMR und erklärte: „Wer unsere Gerichtsurteile nicht anerkennt, den erkennen auch wir nicht an.“ Dabei wurde er selbst schon mal in Straßburg vorstellig, um für sein Recht zu kämpfen.

Ob es um Osman Kavala, Selahattin Demirtaş oder die Gülen-Bewegung geht: Erdoğan hat selten Verständnis für Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), im Gegenteil. Er ist der festen Überzeugung, dass diese Entscheidungen politisch motiviert seien. Ein Vorwurf, den viele Kritiker auch der türkischen Justiz machen. Sie handle im Auftrag der Regierung und sei somit abhängig. Erdoğan betont zudem regelmäßig, dass der EGMR die Gerichte der Türkei nicht ersetzen könne. Auch sagte er jüngst wieder: „Wer unsere Gerichtsurteile nicht anerkennt, den erkennen auch wir nicht an.“ Doch damit widerspricht er ein Stück weit sich selbst und zeigt damit, wie vergesslich er ist.

Erdoğan wurde selbst dreimal beim EGMR vorstellig

Trotz seiner öffentlichen Kritik am EGMR hat Präsident Erdoğan nämlich in der Vergangenheit selbst dreimal den Weg zum Straßburger Gericht gesucht, um für sein Recht zu kämpfen. Das erste Mal im Jahr 1999, als er nach einer Verurteilung durch das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakır wegen des Vortragens eines Gedichts eine Haftstrafe und Geldstrafe erhielt. Nach der Ablehnung seines Einspruchs beim Obersten Gerichtshof wandte er sich an den EGMR.

Im Jahr 2002 strebte Erdoğan die Löschung seines Strafregisters an, um sich als Abgeordneter aufstellen lassen zu können. Obwohl das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakır seinem Antrag zustimmte, legte der damalige Generalstaatsanwalt Einspruch ein. Nach dessen Intervention hob die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs die Entscheidung des Staatssicherheitsgerichts auf. Erdoğan reichte daraufhin Beschwerde beim EGMR ein und argumentierte, dass die politische Entscheidung das Recht des Volkes beeinträchtigt habe.

Ebenfalls im Jahr 2002 brachte der Politiker die Entscheidung des Obersten Wahlausschusses, der seine Kandidatur für die Parlamentswahlen ablehnte, vor den EGMR. Erst nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten im Jahr 2003 zog Erdoğan seine Beschwerden in Straßburg zurück.

Verfassungsgericht widerspricht „ByLock“-Entscheidung

Kürzlich sorgte das Urteil des EGMR im Fall des Lehrer Yüksel Y. für Missstimmung in der türkischen Regierung. Auch der Präsident des Verfassungsgerichts der Türkei, Zühtü Arslan, distanzierte sich. Arslan betonte, dass das höchste türkische Gericht die EGMR-Entscheidung nicht unterstütze und die Auffassung des Verfassungsgerichts  in dieser Sache bereits bekannt sei.