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Politik

Es geht auch um ein Schreiben von Davutoğlu: Karlsruhe klärt Informationsrechte des Bundestags

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 14. Juni zur Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag informieren muss. Es geht um zwei Klagen.

Anlass sind zwei Organklagen, die die Linksfraktion und die Grünen im Bundestag bereits 2015 eingereicht hatten. Dabei geht es jeweils um die inzwischen ausgelaufene EU-Operation „Sophia“ zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetze im Mittelmeer. Beide Fraktionen beanstanden, dass die Bundesregierung vor dem Beschluss im Rat der EU-Mitgliedstaaten damals den Entwurf für ein Konzept nicht weitergegeben hatte.

Der Linksfraktion geht es außerdem um einen EU/Türkei-Gipfel im selben Jahr. In diesem Zusammenhang sei ihr ein Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu an Kanzlerin Angela Merkel nicht zugänglich gemacht worden.

Urteil erst in einigen Monaten zu erwarten

Im Grundgesetz steht in Artikel 23, dass Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Und weiter: „Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.“

Die Verfassungsrichterinnen und -richter wollen am 14. Juni klären, inwieweit dies bei Fragen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Anwendung findet, wie sie weiter mitteilten. Außerdem gehe es um die Grenzen der Unterrichtungspflicht im Einzelfall. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.

dpa/dtj

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