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Panorama

Hande Baladın mit Säure bedroht: Angeklagter überraschend auf freiem Fuß

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Hande Baladın (r.) in Aktion auf dem Spielfeld. Foto: Türkiye Voleybol Federasyonu (TVF)
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Die Gerichtsverhandlung gegen Mustafa N., der Drohungen gegen die türkische Volleyball-Nationalspielerin Hande Baladın richtete, endete mit einer überraschenden Entscheidung. Geklärt ist der Fall für ihn aber noch nicht.

Mustafa N., der wegen Drohungen gegen die türkische Volleyball-Nationalspielerin Hande Baladın angeklagt war, wurde nach seiner ersten Gerichtsverhandlung freigelassen. Der Fall, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen hatte, entwickelte sich in den vergangenen Wochen zu einem viel beachteten Thema, nachdem Baladın die Bedrohungen öffentlich gemacht hatte. Der Angeklagte hatte unter anderem damit gedroht, ihr Säure ins Gesicht zu kippen.

Die Gerichtsverhandlung fand vor dem 46. Strafgericht in Istanbul statt. Während N. anwesend war, ließ sich Baladın, die aufgrund ihres vollen Spielplans nicht persönlich erscheinen konnte, durch ihre Anwältin Dilara Sasa vertreten. Baladın war kürzlich Europameisterin geworden mit der türkischen Nationalmannschaft.

Angeklagter bittet um Entschuldigung

N. erklärte vor Gericht, dass er sich von einem Werbevideo, in dem Baladın zu sehen ist, belästigt gefühlt habe. Er befürchtete, dass seine persönlichen Daten gestohlen werden könnten, und kontaktierte die Werbefirma per E-Mail. Als er keine Antwort erhielt, besuchte er das Büro des Unternehmens. N. betonte, dass er Baladın nie persönlich getroffen habe und keine direkte Kommunikation zwischen ihnen stattgefunden habe.

Volleyballerin Hande Baladın massiv bedroht – Verdächtiger in Haft

Außerdem gab er an, an einer bipolaren Störungen zu leiden. Im Anschluss drückte er sein Bedauern über die Nachrichten aus, die er gesendet hatte, und bat um Entschuldigung. Infolgedessen beantragte er seine Freilassung. Die Anwältin Dilara Sasa wies indes darauf hin, dass der Angeklagte nicht nur Bedrohungen per Textnachricht versandt habe, sondern auch belastende Tonaufnahmen an ihre Mandantin geschickt habe.

Untersuchung gegen Angeklagten geht weiter

Das Gericht ordnete eine psychiatrische Untersuchung. Zudem soll später eine Mediation stattfinden.

Die überraschende Entscheidung des Gerichts, N. vorerst freizulassen, bedeutet jedoch nicht das Ende des Rechtsstreits. Die psychische Gesundheit des Angeklagten und die Vorwürfe der Bedrohung werden weiterhin Gegenstand einer Untersuchung sein.