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Panorama

Hausarrest von türkischer Popsängerin Gülşen aufgehoben

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Die türkische Sängerin Gülşen ist aus dem Hausarrest entlassen worden. Allerdings darf sie das Land nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.

Gülşen, die wegen Bemerkungen über religiöse Bildungseinrichtungen angeklagt worden war, darf nun ihr Haus wieder verlassen. Gülşen drohen wegen des Vorwurfs der öffentlichen Volksverhetzung bis zu drei Jahre Haft.

Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Äußerungen auf einem Konzert im April. Dort hatte die Sängerin gesagt, die „Perversität“ eines Kollegen sei auf dessen Zeit an einer Imam-Hatip-Schule zurückzuführen – Gülşen entschuldigte sich öffentlich für die Aussage und erklärte, sie habe nur gescherzt. Der Prozess gegen die populäre Künstlerin soll am 21. Oktober in Istanbul beginnen.

Erdoğans Lieblingsschule

Imam-Hatip-Schulen sind staatliche Bildungseinrichtungen, die einen Schwerpunkt auf religiöse Ausbildung legen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan war etwa Schüler einer solchen Schule. Aufgrund der zunehmenden Zahl der religiösen Schulen werfen Kritiker der Regierung eine Islamisierung der Türkei vor.

In der türkischen Verfassung ist die Trennung von Staat und Religion festgeschrieben. Gülşen Çolakoğlu, wie die Sängerin mit vollem Namen heißt, war erst verhaftet und dann in den Hausarrest entlassen worden. Das Vorgehen gegen die beliebte Sängerin löste nicht nur unter Künstlern im Land große Empörung aus.

dpa/dtj

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