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Gesellschaft

Innenministerium muss Bericht zur Muslimfeindlichkeit löschen

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Ein in einer Moschee sitzender Muslim liest den Koran, während er auf das Fastenbrechen am ersten Tag des Ramadan wartet. Foto: Achmad Ibrahim/AP/dpa
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Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat das Bundesinnenministerium einen im letzten Jahr veröffentlichten Bericht zur Muslimfeindlichkeit von seiner Internetseite genommen. Derzeit werde geprüft, „ob und wie der Bericht den Vorgaben entsprechend wieder veröffentlicht werden kann“.

Im Streit um die Veröffentlichung von Äußerungen des Publizisten Henryk M. Broder hatte das Gericht kürzlich entschieden, dass das Innenministerium die beanstandeten Passagen von seiner Homepage entfernen muss. In dem Bericht, der das offizielle Logo des Ministeriums trug, war Broder vorgeworfen worden, Muslime in einem seiner Artikel pauschal „dämonisiert“ zu haben, wogegen sich der Autor juristisch wehrte.

Expertenkreis bemängelt Feindlichkeit gegenüber Muslimen

Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) war vom Innenministerium nach dem rassistischen Anschlag von Hanau ins Leben gerufen worden und hatte im Juni des vergangenen Jahres seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Darin kamen die Autoren zu dem Ergebnis, dass Feindlichkeit gegenüber Muslimen und dem Islam in Deutschland weit verbreitet sei.

Islamfeindlichkeit: Hass auf Muslime erreicht „Wendepunkt“

Einer rbb-Recherche zufolge fühlen sich neben Broder auch andere namentlich genannte Autoren zu Unrecht in die Nähe von Muslimfeindlichkeit gerückt. So beklagte die Bloggerin und selbsternannte Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann-Marschall, allein die Erwähnung in einem offiziellen Bericht des Bundesinnenministeriums schade ihr massiv in ihrer Berufsausübung.

dpa/dtj