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Menschenrechte

Menschenrechtsexperten: Türkischer Lehrer Gökhan Açıkkollu an Folter gestorben

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Der Fall des türkischen Lehrers Gökhan Açıkkollu beschäftigte jüngst den UN-Menschenrechtsausschuss. Nach dem Putsch vom Juli 2016 wurde er festgenommen und starb in Haft. Die Experten bestätigten nun: Es war Folter.

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen beschäftigte sich in der vergangenen Woche mit Gökhan Açıkkollu. Der Fall des türkischen Lehrers sorgte für internationales Aufsehen. Açıkkollu wurde nach dem Putsch vom Juli 2016 festgenommen. Wenig später starb er in Haft.

Die Menschenrechtsexperten bestätigen nun, was Organisationen wie der Berliner Menschenrechtsverein HRD e.V. und die Schweizer IAHRA (International Association for Human Rights Advocacy) vermuteten: Der türkische Staat verletzte die Rechte des verstorbenen Açıkkollu und die seiner Familie gemäß mehreren Artikeln des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der UN.

Autopsie bestätigt: Tod in Folge der Folter

Demnach sei Açıkkollu, dem Putschplanung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen wurde, ab dem 24. Juli 2016 bis zu seinem Tod 13 Tage lang physisch und psychisch gefoltert worden. Außerdem berichteten sie, dass er höchstwahrscheinlich an den Folgen der Tortur gestorben sei.

Das bestätigte ein Autopsie-Bericht der Gerichtsmedizinerin Şebnem Korur Fincancı, der aufdeckt, dass Açıkkollu einen Herzinfarkt erlitten hatte, der als direkte Folge der Folter eingetreten sei. Hinzu kommt, dass ihm seine lebensnotwendigen Diabetesmedikamente vorenthalten wurden.

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UN-Ausschuss fordert Aufklärung des Todesfalls

In der Folge seien auch die fundamentalen Rechte der Familie des Verstorbenen verletzt worden. Weder kam es zu einer gründlichen Aufklärung der Umstände des Todesfalls noch wurde ihr eine angemessene Entschädigung zuteil.

Der UN-Ausschuss forderte die unverzügliche und unparteiische Untersuchung der Umstände der willkürlichen Verhaftung, der Folter und des Todes Açıkkollus. Überdies müssten die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt und die Familie Açıkkollu angemessen entschädigt werden.

Der Berliner Menschenrechtsverein HRD e.V. sowie die Schweizer IAHRA brachten den Fall vor das UN-Gremium. Sie setzen sich seit Jahren für die Rechte von Verfolgten und Inhaftierten in vielen Ländern der Welt ein.

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