Connect with us

Menschenrechte

Türkei contra Straßburg: „ByLock“-Urteil sorgt weiter für Diskussionen

Published

on

Zühtü Arslan (l.), Präsident des türkischen Verfassungsgerichts, mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Foto: RTE Dijital
Spread the love

Der Präsident des türkischen Verfassungsgerichts, Zühtü Arslan, lehnt das „ByLock“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiter ab und geht auf Konfrontation mit Straßburg. In einer früheren Erklärung betonte er indes die Überlegenheit der Europäischen Menschenrechtskonvention über die staatliche Verfassung.

Der Präsident des Verfassungsgerichts der Türkei, Zühtü Arslan, hat sich gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall des Lehrers Yüksel Y. ausgesprochen. In einer früheren Erklärung, die er während seiner Tätigkeit als Professor an der Polizeiakademie verfasste, hob Arslan indes hervor, dass die Europäische Menschenrechtskonvention über der Verfassung steht, wie jetzt bekannt wurde.

Präsident des Verfassungsgerichts verstrickt sich in Widersprüche

Damals betonte er, dass die Zeit für das Verfassungsgericht gekommen sei, sich mit den Urteilen des EGMR auseinanderzusetzen. Arslan vertrat damals die Meinung, dass das Verfassungsgericht die Konvention in Konflikten und anderen möglichen Konfliktsituationen im Interesse einer rechtsbasierten Herangehensweise umsetzen sollte.

Mehmet Dağcı, ein ehemaliger Soldat und Diplomat, der durch ein Notstandsdekret (KHK) entlassen wurde, brachte die Angelegenheit zur Sprache. Er stellte Arslan die Frage, ob es nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtspräsidenten sei, „das Ansehen des Gerichts zu wahren und eine rechtsbasierte Herangehensweise zu zeigen“.

Eine Fortsetzung des Streits scheint sicher.