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Politik

Kurz vor den Wahlen: Oppositionspartei Deva wirft Erdoğan Verfassungsbruch vor

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Die Oppositionspartei Deva legt bei der Wahlbehörde Einspruch ein, weil der türkische Präsident erneut zur Wahl antritt. Seine dritte Kandidatur segnete er selbst via Präsidialdekret ab. Ein Verfassungsbruch?

In der Türkei haben mehrere Oppositionsparteien Einspruch gegen eine erneute Kandidatur von Präsident Recep Tayyip Erdoğan eingelegt. Diese sei verfassungswidrig, weil er bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei, teilte die Oppositionspartei Deva am Dienstag mit.

In der Türkei wird seit langem diskutiert, ob Erdoğan qua Verfassung noch ein weiteres Mal antreten darf. Am 14. Mai finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die Opposition argumentiert, dass Erdoğan – der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde – der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt.

Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung

Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet. Der Kandidatur Erdoğans stehe nichts im Weg, wiederholte der Sprecher der AKP, Ömer Çelik, am Dienstag. Erdoğan ist 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden – nach Auffassung der Regierung zählen vorherige Amtszeiten nicht.

Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung, ob eine erneute Kandidatur möglich ist oder nicht. Vor der Deva-Partei hatte unter anderem bereits die İyi-Partei die Wahlbehörde aufgefordert, Erdoğan von der vorläufigen Kandidatenliste zu nehmen. Am 31. März soll im Staatsanzeiger die endgültige Liste veröffentlicht werden.

dpa/dtj

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