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„Regime der Repression“: Pressefreiheit in der Türkei weiter unter Druck

  • Mai 11, 2026
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„Regime der Repression“: Pressefreiheit in der Türkei weiter unter Druck

Ein Bericht der Türkischen Journalistengewerkschaft zeichnet ein düsteres Bild der Lage der Pressefreiheit in der Türkei. Das Gesetz gegen „Desinformation“ werde zunehmend als Instrument gegen Journalisten, Aktivisten und oppositionelle Medien eingesetzt. Mehr als 300 Medienschaffende waren innerhalb eines Jahres von Ermittlungen, Strafverfahren oder Festnahmen betroffen.

Das 2022 eingeführte „Desinformationsgesetz“ in der Türkei wird zum Türöffner für Willkür gegen Journalisten. Das geht aus einem Bericht der Türkischen Journalistengewerkschaft (TGS) hervor. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 300 Journalisten auf der Grundlage dieses Gesetzes angezeigt.

Gesetz als Türöffner für Zensur

Der Bericht behandelt den Zeitraum von April 2025 bis April 2026. Die TGS sieht in den Zahlen keine Einzelfälle, sondern ein „institutionalisiertes Regime der Repression“. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sei „durch die Willkür der Mächtigen ersetzt“ worden. Journalistische Aktivitäten würden „systematisch strafrechtlichen und administrativen Sanktionen unterworfen“.

Besonders prangert der Bericht den Straftatbestand TCK 217/A („Verbreitung irreführender Informationen“) an, den Kritiker als „Zensurgesetz“ bezeichnen. Besonders dieser Paragraf werde systematisch gegen Journalisten, Aktivisten und Regierungskritiker eingesetzt. Die Gewerkschaft fordert die Abschaffung dieses Gesetzes und die Freilassung der auf dessen Grundlage Inhaftierten.

Zum Stichtag 1. April 2026 seien insgesamt 14 Journalisten in Haft gewesen. In sechs Fällen verbüßten sie eine Haftstrafe, in acht Fällen saßen sie in Untersuchungshaft. Im Berichtszeitraum habe es 19 zusätzliche Inhaftierungen von Journalisten gegeben. 25 Journalisten kamen im Beobachtungszeitraum wieder frei.

TGS: In der Türkei wirken bereits Ermittlungen wie Vorstrafen

Zu den bekanntesten Namen unter den Festgenommenen zählen Fatih Altaylı, Merdan Yanardağ und İsmail Arı. Außerdem traf diese Maßnahme mehrere Mitarbeiter des Satiremagazins LeMan. Der Bericht dokumentiert auch mindestens 53 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten und 67 polizeiliche Festnahmen. Insgesamt werden derzeit 224 Strafverfahren gegen mehr als 300 Medienschaffende geführt – einige davon hatten bereits vor Beginn des Beobachtungszeitraums begonnen.

Insgesamt endeten bislang 73 Verfahren mit Haftstrafen von insgesamt 53 Jahren. Dazu kamen 15 gerichtliche Aussprüche zivilrechtlicher Schadensersatzpflichten gegen Journalisten und vier gegen Medieninstitutionen. Insgesamt sprachen die Gerichte den Nebenklägern 102.500 türkische Lira (ca. 1.930 Euro) an Schadensersatz zu.

Die TGS kritisiert, dass bereits die Ermittlungen selbst zunehmend als „Vorstrafe durch das Verfahren“ wirkten.

Medienaufsicht nimmt Oppositionssender ins Visier

Die Medienaufsicht RTÜK gehe ebenfalls immer häufiger mit restriktiven Maßnahmen gegen Publikationen und Plattformen vor. Es komme immer häufiger zur Anordnung von Sperrungen und Löschungen im Internet. Die staatliche Anzeigenbehörde Basın İlan Kurumu verfügte in mehreren Fällen Werbe- und Anzeigenstopps.

RTÜK verhängte im Beobachtungszeitraum in 21 Entscheidungen Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt 15,2 Millionen Lira. Betroffen waren laut der Gewerkschaft vor allem oppositionelle Sender wie Tele1, Halk TV und SZC TV. Gegen diese verhängte die Behörde auch temporäre Sendesperren. Die Online-Zensur verschärfte sich ebenfalls. Mindestens sieben Websites wurden blockiert, 41 Nachrichten-URLs entfernt, acht Inhalte gelöscht und der Zugang zu 21 Konten auf X eingeschränkt.

Auch die soziale Lage von Journalisten ist häufig prekär. Unter Absolventen von Journalismus-Lehrgängen ist die Arbeitslosigkeit hoch. Es gibt wirtschaftlichen Druck auf unabhängige Medien, eine geringe Tarifbindung und viel an informeller Beschäftigung. Im Januar 2026 waren in der Türkei 90.293 Arbeitnehmer im Bereich Presse, Verlagswesen und Journalismus registriert. Nur 13,7 Prozent von ihnen sind gewerkschaftlich organisiert.

Verfassungsgericht als einzige Hoffnung auf Schutz vor Willkür

Mindestens 34 Journalisten wurden körperlich angegriffen. In 22 Fällen gab es ernstzunehmende Drohungen. Auch zwei Medienhäuser waren davon betroffen. Gleichzeitig hatte immerhin das türkische Verfassungsgericht (AYM) in mehreren Fällen zugunsten der Pressefreiheit entschieden. Dabei betonte das Gericht, Journalisten dürften in ihrer Arbeitsweise nicht durch Gerichte bevormundet werden.

Der Bericht zitierte Erinç Sağkan, den Vorsitzenden der Anwaltskammer von Ankara, mit der Aussage, dass die vage Formulierung des Gesetzes gegen europäische Menschenrechtsstandards verstoße. Es bedrohe sowohl die Pressefreiheit als auch das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen.

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