Menschenrechte & Justiz

Menschenrechtlerin Eren Keskin: Leben zwischen Ausreiseverbot und Haftdrohung

  • Juni 2, 2026
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Menschenrechtlerin Eren Keskin: Leben zwischen Ausreiseverbot und Haftdrohung

Die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin darf die Türkei seit zehn Jahren nicht verlassen und lebt mit der ständigen Angst vor Haft. Trotzdem kämpft sie weiter für Frauenrechte, Meinungsfreiheit und Minderheiten – und erklärt, warum internationale Öffentlichkeit für sie überlebenswichtig ist.

Die türkisch-kurdische Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin wird mit dem Gerhart-Baum-Menschenrechtspreis 2026 ausgezeichnet. Im Interview mit dem „Kölner Stadtanzeiger“ sprach sie über Repressionen in der Türkei, ihre juristische Verfolgung und die Bedeutung internationaler Öffentlichkeit für ihren Schutz.

Keskin beschreibt die Auszeichnung als große Ehre. Gerhart Baum sei für sie eine Persönlichkeit gewesen, die Demokratie und Menschenrechte glaubwürdig verteidigt habe. Internationale Anerkennung bedeute für sie nicht nur moralische Unterstützung, sondern auch konkreten Schutz: Öffentlichkeit biete Menschen wie ihr, „die in der Türkei leben und sich kritisch äußern“, eine wichtige Absicherung.

26 Jahre und 9 Monate Haft

Seit Jahren steht Keskin unter massivem Druck. Gegen sie wurden zahlreiche Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen angeblicher Terrorpropaganda, Beleidigung des Präsidenten und staatlicher Institutionen. Insgesamt belaufen sich die gegen sie verhängten Strafen nach ihren Angaben auf 26 Jahre und 9 Monate Haft.

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Die Verfahren liegen derzeit beim Obersten Gerichtshof. Dass die Urteile bislang nicht vollstreckt wurden, führt sie auch auf internationale Kampagnen zurück: „Dank der Kampagnen internationaler Organisationen sind die gegen mich verhängten langen Haftstrafen noch nicht vollstreckt worden.“

„Angst vor dem Gefängnis immer da“

Besonders belastend sei das Leben mit der ständigen Möglichkeit einer Inhaftierung. „Die Angst vor dem Gefängnis ist immer da“, sagt Keskin. Gleichzeitig müsse sie ihren Alltag bewältigen, arbeiten, Miete zahlen und mit wirtschaftlichen wie sozialen Schwierigkeiten umgehen.

Seit zehn Jahren darf sie die Türkei nicht verlassen. Auch den Menschenrechtspreis in Köln kann sie deshalb nicht persönlich entgegennehmen. Diese Situation beschreibt sie mit den Worten, es bedeute „in gewisser Weise, wie eine Geisel zu leben“. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der Einsatz für Frauenrechte und für Betroffene sexualisierter Gewalt. Keskin kritisiert, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, einem zentralen internationalen Abkommen gegen Gewalt an Frauen.

„Gewalt gegen Frauen weit verbreitet“

Die Lage habe sich seitdem verschlechtert. „Gewalt gegen Frauen ist in der Türkei weit verbreitet“, betont sie. Auch die Zahl der Beratungsfälle in ihrer Kanzlei nehme nicht ab, sondern steige. Trotz Drohungen und Repressionen will Keskin weiter für Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte, Frauenrechte und eine friedliche Lösung der Kurdenfrage eintreten.

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Ihre Perspektive beschreibt sie als „dritten Weg“ zwischen islamistischen und kemalistischen Machtvorstellungen: einen demokratischen Ansatz, der internationale Abkommen und Menschenrechte ernst nimmt.

Auch gegenüber europäischen Staaten äußert Keskin Kritik. In den Beziehungen zur Türkei stünden meist Interessen im Vordergrund, nicht Menschenrechte. Wenn Staaten zu Menschenrechtsverletzungen schwiegen, machten sie sich indirekt mitschuldig. Das eigentliche Problem liege jedoch in der Türkei selbst.

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Stefan Kreitewolf