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Gesellschaft

Türkische Religionsbehörde: Zakat-Almosen an Erdbebenopfer möglich

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Die Erdbebenkatastrophe in der Türkei hat für verheerende Zustände in zehn Städten gesorgt. Für den Wiederaufbau der Infrastruktur sowie die Medizin- und Lebensmittelversorgung werden Geld, Zeit und helfende Hände benötigt. Allein kann das der Staat nicht bewältigen. Die Hilfs- und Spendenbereitschaft nimmt mit jedem Tag zu, insbesondere in Deutschland.

Im Rahmen des Freitagsgebetes wurden für die Opfer der Erdbebenkatastrophe Gebete abgehalten und Spendenaufrufe gemacht, denen viele Menschen folgten – in Deutschland, der Türkei und auch in vielen anderen Ländern der Welt. In manchen Moscheen der Ditib, des größten Verbandes in Deutschland mit über 900 Moscheen, kamen dabei fünf- oder gar sechsstellige Geldsummen zusammen. Selbst in manchen türkischen Supermärkten sind Spendendosen aufgestellt worden, wie uns eine Leserin berichtete – auch für syrische Erdbebenopfer. In Solingen und einigen anderen Städten gab es zudem ein symbolisches Totengebet für die Verstorbenen, deren Zahl inzwischen die 20.000er-Marke überschritten hat.

Auch die Islamische Gemeinschaft (IGMG) und ihre Hilfsorganisation Hasene sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) haben in dieser Woche dazu aufgerufen, für die Erdbebenopfer zu spenden. Der Zentralrat der Muslime appellierte an die Bundesregierung, mit Hilfe des Technischen Hilfswerks (THW), das bereits mit einem Team vor Ort ist, schweres (Bergungs-)Gerät und Nothilfe in die betroffenen Gebiete zu entsenden.

Zakat-Almosen: Das sagt Diyanet

Im Zuge der Hilfsbereitschaft vieler Personen ist in diesen Tagen – wohl auch angesichts des nahenden Fastenmonats Ramadan – vermehrt die Frage aufgekommen, ob man Erdbebenopfern seine Zakat-Almosen geben kann. Laut der türkischen Religionsbehörde Diyanet ist das möglich, jedoch mit einigen Einschränkungen.

„Die Zakat-Pflicht kann in jeder Hinsicht direkt oder durch zuverlässige Personen und Organisationen erfüllt werden, unter der Voraussetzung, dass die Zakat an Bedürftige übergeben wird, bei denen das aus religiöser Sicht möglich ist“, informierte die Religionsbehörde in einer Pressemitteilung. Besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit sei geboten, wenn die Zakat einer zwischengeschalteten Institution anvertraut werden. Wichtig sei, dass diese Organisation in jeder Hinsicht zuverlässig ist, sich eindeutig dazu verpflichtet, als Vermittler der Almosen zu fungieren und die gesamte Zakat, die ihr anvertraut wurde, direkt an die Bedürftigen auszuzahlen, entweder in bar oder in Form von Sachleistungen. Außerdem sei es wichtig darauf zu achten, dass die Zakat auf ein speziell ausgewiesenes „Zakat-Konto“ der entsprechenden Organisation eingezahlt werde.

Wem darf man seine Almosen geben?

Aus islamischer Sicht ist jede erwachsene Muslimin und jeder erwachsenen Muslim verpflichtet, 2,5 Prozent seines Vermögens innerhalb eines Mondjahres (354 Tage) zu spenden, vorausgesetzt, die Vermögenswerte erreichen den festgelegten Mindestwert, der auch nisab genannt wird. In der Regel wird die Zakat kurz vor dem Ramadan berechnet und verteilt.

Im Koran, dem heiligen Buch des Islam, ist in der Sure Tawba in Vers 60 festgehalten, an wen die Almosen gegeben werden dürfen. Dazu zählen unter anderem arme Menschen, die keine Kleidung, Nahrung oder andere Dinge besitzen, sowie bedürftige Menschen, die nach einem Unglück oder in einer anderen Notlage Unterstützung brauchen. Die jetzige Naturkatastrophe ist zweifelsohne als eine Notlage einzustufen.

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