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Panorama

Türkischer Geheimdienst: Komplize des verurteilten Spions ebenfalls angeklagt

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Der Komplize des verurteilten Spions in Düsseldorf muss ebenso vors Gericht. Auch in Österreich gibt es drei Verdächtige. 

In einem Fall von Spionage für den türkischen Geheimdienst hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen zweiten Mann erhoben. Ihn soll der inzwischen verurteilte Haupttäter angeworben haben, um ebenfalls Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung zu sammeln. Das teilte die Karlsruher Behörde am Freitag mit. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte Mitte Juli einen anderen Mann namens Ali D. zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein mutmaßlicher Komplize wurde den Angaben zufolge nun ebenfalls dort angeklagt. Er befinde sich noch auf freiem Fuß.

Der inzwischen Verurteilte D. war im September 2021 bei einem Großeinsatz in einem Düsseldorfer Hotel festgenommen worden. Der 41-Jährige hatte gestanden, seit 2018 Informationen über Unterstützer der PKK und der Gülen-Bewegung gesammelt und an den Geheimdienst MIT weitergegeben zu haben.

Der nun Angeklagte, ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, soll sich im August 2021 bereiterklärt haben, ebenfalls Informationen zu beschaffen. Kurz darauf soll er seinem Bekannten zwei Namen genannt und zu einer dieser Personen auch weitere Daten übermittelt haben.

Österreich geht ebenso gegen Spione vor

Auch im Nachbarland Österreich kam es Ende Juli zu Festnahmen. Im Zuge von Ermittlungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Tirol (LVT) sind drei mutmaßliche türkische Spione vorübergehend festgenommen worden. Bei Hausdurchsuchungen an den Wohnadressen der Beschuldigten wurden zahlreiche Datenträger, Mobiltelefone sowie Schreckschusspistolen sichergestellt. Die Daten werden noch untersucht.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan wirft der Gülen-Bewegung vor, für den Putschversuch im Juli 2016 verantwortlich zu sein. Der islamische Geistliche Fethullah Gülen, nach dem die Bewegung benannt wird, bestreitet dies vehement. Es könne aber sein, dass einige seiner Anhänger eigenverantwortlich gehandelt hätten und involviert gewesen seien. Die PKK wird von der Bundesanwaltschaft als Terrorvereinigung eingestuft, sie hat in der Türkei zahlreiche Attentate und Anschläge verübt.

dtj/dpa

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