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Politik

Die Türkei muss zahlen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Türkei zu Schadensersatzzahlungen für einen Bombenangriff auf kurdische Dörfer in den frühen Neunzigerjahren. 41 Kurden erhalten 2,3 Millionen Euro Schmerzensgeld. (Foto: reuters)

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Türkische Soldaten bewachen ein Hochsicherheitsgefängnis im Osten der Türkei.
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg muss die Türkei Schmerzensgeld an 41 kurdische Dorfbewohner zahlen. Geklagt hatten die Dorfbewohner selbst.

Die im Südosten des Landes liegenden Dörfer wurden im März 1994 von türkischen Militärflugzeugen bombardiert. Mindestens 30 Angehörige der Kläger kamen dabei ums Leben. Ihre Häuser wurden zerstört und ein Großteil ihres Viehs getötet.

Keine Anhaltspunkte für PKK-Angriff

Die Straßburger Richter sehen es als erwiesen an, dass die türkische Regierung den Bombeneinsatz befahl und nicht, wie von der Regierung behauptet, die Terrororganisation PKK. Die türkische Justiz unterließ eine Aufklärung des Tathergangs und konnte die Umstände des Militäreinsatzes nicht klären, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Für die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass die PKK selbst Urheber des Bombenangriffs gewesen oder in irgendeiner Weise in den Angriff verwickelt sei, gibt es den Straßburger Richtern zufolge keinerlei Anhaltspunkte.

Kurdenorganisationen beklagen Diskriminierung

Kurdische Organisationen beklagen eine systematische Diskriminierung ihrer Ethnie, die bis zu einem Fünftel der Bevölkerung der Türkei entspricht. Justiz, Militär und Polizei seien seit Jahrzehnten der Diskriminierung nicht unparteiisch, wenn es um kurdische Belange gehe.

Die EU, die USA und die türkische Regierung stufen die PKK als transnationale Terrororganisation ein. Die Kurdische Arbeiterpartei kämpft seit Beginn der Achtzigerjahre für eine Unabhängigkeit oder zumindest eine größere Autonomie der Kurdengebiete in der Türkei. Seit einiger Zeit bemühen sich die Regierung und die PKK um einen Friedensprozess, der zuletzt jedoch ins Stocken geriet.