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Politik

Mithilfe Münchener Software: MIT spionierte Oppositionelle aus

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Spionage
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Der türkische Geheimdienst MIT soll türkische Oppositionelle ausspioniert haben. Dabei soll Software einer Münchener Firma eingesetzt worden sein. Allein der Deal wäre illegal, weshalb die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben hat.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat vier ehemalige Manager des insolventen Spähsoftware-Herstellers FinFisher angeklagt. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Erklärung hervor. Das Unternehmen soll die Spähsoftware „FinSpy“ an den türkischen Geheimdienst MIT verkauft haben.

Kein gewöhnlicher Handel, denn dabei sollen Exportkontrollen der Europäischen Union vorsätzlich umgegangen worden sein. So soll ein wesentlicher Teil der Umsätze von FinFisher im Nicht-EU-Ausland erwirtschaftet worden sein. Dafür sind aber seit Januar 2015 Exportgenehmigungen erforderlich.

Software kostet MIT angeblich fünf Millionen Euro

Diese Geschäfte soll das Unternehmen laut Staatsanwaltschaft über eine Briefkastenfirma in Bulgarien abgewickelt haben. Auf der türkischen Seite sei als Empfängerin eine nicht existierende „Generaldirektion für Zollkontrolle“ in Ankara benannt worden sein. Dadurch habe man die Lieferung verschleiern können.

Tatsächlich aber habe man dem MIT in drei Fällen Download-Links für „FinSpy“ geschickt. Der türkische Geheimdienst soll mithilfe der genannten Spähsoftware, die sie vom Münchener Unternehmen für rund fünf Millionen Euro gekauft haben soll, jahrelang Oppositionelle beschattet haben.

NGOs hatten Ermittlungen angestoßen

So seien vollständige Kontrollen über die ausgespähten Mobiltelefone und PCs möglich gewesen sein. Die Ermittlungsverfahren wurden dank NGOs, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Netzpolitik.org aufgedeckt worden.

Verfassungsschutzbericht: Türkischer Geheimdienst im Visier

Sie hatten eine technische Analyse vorgelegt, dass die Nutzung der Software auf einer gefälschten Webseite der türkischen Oppositionsbewegung installiert war. Dadurch habe man auf Android-Smartphones und deren Adressbücher, Apps, das Mikrofon, den Fotos und Videos zugreifen können. Das Landgericht München I muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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