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Menschenrechte

Tod von Berkin Elvan: EGMR verurteilt die Türkei

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Zusammenhang mit dem Tod eines 15-Jährigen bei Protesten vor zehn Jahren in Istanbul verurteilt.

Die Behörden hätten nicht genug getan, um zu untersuchen, welche Rolle der Leiter der nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie der Gouverneur der Millionenmetropole damals spielten. Das teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit. Der Junge namens Berkin Elvan war im Juni 2013 am Rande von Protesten im Istanbuler Viertel Okmeydanı von einer Tränengas-Kartusche am Kopf verletzt worden.

Nach Darstellung seiner Eltern war der Teenager unterwegs, um Brot zu kaufen. Regierungsanhänger haben diese Darstellung immer wieder in Zweifel gezogen. Nach monatelangem Koma starb der 15-Jährige im März 2014. Seine Familie klagte daraufhin in Straßburg. Die Richter gaben ihr nun Recht. Die Behörden seien nicht unabhängig gewesen und hätten ihre Verpflichtung zur Aufklärung nicht erfüllt, heißt es im Urteil.

Gezi-Park-Proteste zogen weite Kreise

Die Türkei muss jedoch keine Entschädigung zahlen, weil die Kläger dies nicht beantragt hatten. Die Proteste hatten sich Ende Mai 2013 an der geplanten Bebauung des Gezi-Parks in Istanbul entzündet.

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Sie weiteten sich zu landesweiten Demonstrationen gegen den Führungsstil von Präsident Recep Tayyip Erdoğan aus. Dieser vermutet nach wie vor eine ausländische Verschwörung dahinter, die das Ziel gehabt habe, ihn zu stürzen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Dazu gehört auch die Türkei.

dpa/dtj

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