Connect with us

Politik

Türkischer Präsident Erdoğan zeigt Bundestagsvize Kubicki an

Published

on

Spread the love
Im Wahlkampf beschimpfte Bundestagsvize Wolfgang Kubicki (FDP) den türkischen Präsidenten Erdoğan als „kleine Kanalratte“. Nun hat der einen Strafantrag gestellt. Das erinnnert an einen anderen prominenten Fall.

Dem „Spiegel“ zufolge droht dem FDP-Politiker Wolfgang Kubick ein Strafverfahren wegen seiner Äußerungen zum türkischen Präsidenten. Bundestagsvizepräsident Kubicki hatte Recep Tayyip Erdoğan bei einem Wahlkampfauftritt als „kleine Kanalratte“ bezeichnet und in dem Kontext die türkische Migrationspolitik kritisiert.

Das Magazin berichtet von einer Strafanzeige des Kölner Rechtsanwalts Mustafa Kaplan, der bereits in der Vergangenheit die juristischen Belange des türkischen Präsidenten in der Bundesrepublik wahrnahm. In dem siebenseitigen Schreiben vom 29. September sei von „Beleidigung und Verleumdung“ die Rede.

Kaplan: „Kanalratte“ keine sachliche Kritik

Kaplan schreibe, die Bezeichnung „Kanalratte“ sei keine sachliche Kritik und diffamiere Erdoğan persönlich als einen Menschen, „der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird“. Hinzu komme: Der Ausdruck „Kanalratte“ sei für den tradtionellen Muslimen „aus religiösen Gründen“ schwer erträglich.
Kubicki erklärte bereits Mitte der Woche, er habe diese Äußerung im Rahmen einer Ausführung über die Flüchtlingspolitik des türkischen Präsidenten getätigt, der einen für die Türkei vorteilhaften EU-Deal zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen abgeschlossen habe. Als erste Reaktion hatte Ankara am Mittwoch den deutschen Botschafter einbestellt (DTJ-Online berichtete).

Parallelen zur „Böhmermann-Affäre“

Nach TV-Moderator Jan Böhmermann ist der FDP-Mann bereits der zweite prominente Deutsche, gegen den Erdoğan vorgeht. Der Fall zeigt: Kubicki sollte sich auf massiven Gegenwind aus Ankara gefasst machen.
2016 hatte der Satiriker den türkischen Präsidenten in einem „Schmähgedicht“ absichtlich beleidigt, um die Kunstfreiheit in der Bundesrepubik unter Beweis zu stellen. Die Folge: Böhmermann wurde bedroht, erhielt jahrelang Polizeischutz und musste sich sogar mit Vorhaltungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auseinandersetzen.
Der Fall ging bis vors Bundesverfassungsgericht und ist bis heute als „Böhmermann-Affäre“ bekannt. Zahlreiche Prominente, darunter auch Kubicki, hatten sich damals mit dem TV-Mann solidarisiert. Ob das bei dem nicht selten polarisierenden FDP-Politiker über die Parteigrenzen hinaus ebenso passieren wird, bleibt abzuwarten.
Continue Reading