Gesellschaft
Türkisches Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Osman Kavala
Das Oberste Berufungsgericht der Türkei hat das Urteil gegen den inhaftierten türkischen Kulturförderer Osman Kavala zu lebenslanger Haft bestätigt. Damit ist für ihn auch der letzte Rechtsweg ausgeschöpft.
Osman Kavala, der seit 2017 im Gefängnis sitzt, war im April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen eines Umsturzversuches im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 verurteilt worden. Für vier weitere Verdächtige, darunter den Anwalt Can Atalay, bestätigte das Gericht gesondert 18 Jahre Haft wegen Beihilfe, hieß es weiter.
Atalay war im Mai zum Abgeordneten gewählt worden, konnte das Gefängnis nicht verlassen, um seinen Eid im Parlament abzulegen. Gleichzeitig ließ das Gericht die Anklage gegen drei weitere Personen fallen, von denen zwei bereits in Haft saßen. Es werde erwartet, dass sie freigelassen werden, schrieb die Nachrichtenagentur Anadolu.
Scholz: „Verheerendes Signal für türkische Zivilgesellschaft“
Das Urteil gegen den 65-jährigen Kulturförderer Kavala hatte international scharfe Kritik hervorgerufen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte es als „verheerendes Signal für die türkische Zivilgesellschaft“ bezeichnet. Kavala stammt aus einer Unternehmerfamilie und förderte zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte in der Türkei.
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Er ist Gründer der Organisation Anadolu Kültür. Die Entscheidung vom Donnerstag sei „ein ungeheuerlicher Missbrauch des Justizsystems“, schrieb Emma Sinclair-Webb, stellvertretende Direktorin von Human Rights Watch Europa und Zentralasien, auf der Plattform X (vormals Twitter).
dpa/dtj