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Bildung & Forschung

Wegen ihres Kopftuchs: Muslimisches Mädchen darf kein Praktikum machen

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Aufruhr im Ruhrgebiet: Das evangelische Krankenhaus in Herne verweigerte einer muslimischen Schülerin ein Praktikum – wegen ihres Kopftuchs. 

Mit 14 Jahren pendeln viele Jugendliche zwischen Schule, Computer und Sportverein. Um die Zukunft machen sich Wenige Gedanken. Nicht so Beyza. Bereits in jungen Jahren verfolgt sie einen Plan: Sie will Ärztin werden. Um ihren Traum zu verwirklichen, bewirbt sie sich beim evangelischen Krankenhaus Herne (EvK).

Doch aus ihrem Engagement wird nichts. Sie hat keine Chance auf einen Praktikumsplatz – wegen ihres Kopftuchs. So erzählt es die Jugendliche. Im Bewerbungsgespräch sei ihr klargemacht worden, dass im EvK keine Verschleierung geduldet werde. Ein klarer Fall von strukturellem Rassismus. So formuliert es auch Beyza.

„Ich habe gute Noten, ich bin auch eine gute Schülerin“

Die 14-Jährige kann die Absage nicht nachvollziehen. Dem WDR sagte sie fassungslos: „Ich habe gute Noten, ich bin auch eine gute Schülerin. Und dann so eine Absage zu bekommen […], das ist einfach nur erbärmlich.“

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Das Krankenhaus weist indes alle Vorwürfe zurück. Mit dem Tragen des Kopftuches verstoße das Mädchen gegen die Loyalitäts- und Neutralitätspflichten des EvK. Schließlich gehe mit ihrer Kleidung ein klares Religionsbekenntnis einher. Und das widerspreche den Pflichten der Mitarbeitenden. Nicht zum ersten Mal verweigert ein christliches Krankenhaus einer Bewerberin einen Arbeits- oder Praktikumsplatz.

Verstoß gegen Grundrechte

Klar ist: Das Vorgehen des EvK verletzt die grundlegenden Rechte des Mädchens. Im Grundgesetz wird schließlich die Berufs- und Ausbildungsfreiheit aller Bürger:innen festgeschrieben. Auch für Beyza sollten diese Rechte uneingeschränkt gelten – Kopftuch hin oder her.

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