Connect with us

Gesellschaft

Kopftuch erlaubt: Türkei lockert Kleidervorschriften für Zivilbeamte

Published

on

Spread the love

In der Türkei sind für Zivilbeamte im öffentlichen Dienst ab dem heutigen Tag die Kleidervorschriften aus dem Jahre 1982 umfangreich gelockert worden.

Laut der Veröffentlichung der neuen Anordnung im türkischen Gesetzblatt sind unter anderem die Verbote einer Kopftuchbedeckung für Frauen und das Tragen eines Bartes sowie Schnauzbartes für Männer unter der Voraussetzung eines gepflegten Erscheinungsbildes aufgehoben worden.

Zudem können nach der neuen Anordnung männliche Beamte in den Sommertagen auf die Krawatte und den Sakko verzichten. Von den neuen Regelungen, die auch für das Personal in den türkischen Streitkräften, der Gendarmerie und Küstenwache gelten wird, sind rund 30.000 Zivilbeamte betroffen.

Die Kleidervorschriften aus dem Jahre 1982 sahen vor, dass die Zivilangestellten im öffentlichen Dienst sich im „Sinne der säkularen Reformen und Prinzipien des Staatsgründers Atatürk“ kleiden mussten, welche „einheitlich“, „modern“, „unpolitisch“ und „schlicht“ zu sein hatten.

Der türkische Verteidigungsminister Fikri Işık bezeichnete gegenüber der Presse die Veränderungen der Kleidervorschriften als eine „technische Regelung“. „Wir wollen damit vor allem Frauen im zivilen Bereich die Möglichkeit geben, mit ihren Kopfbedeckungen arbeiten gehen zu können.“

Die Gewerkschaft der Zivilangestellten in den öffentlichen Diensten begrüßte die neue Anordnung und bezeichnete sie als eine Erweiterung von Freiheiten. Laut dem Onlineportal „T24“ sagte Gewerkschaftspräsident Serdar Dursun, dass sie schon seit längerem die „Modernisierung“ der Gesetzeslage aus 1982 gefordert und angestrebt hatten.

Erst im August dieses Jahres hatte die Türkei Polizistinnen erstmals das Recht eingeräumt, Kopftuch zur Uniform zu tragen. Weibliche Polizeibeamte dürften „ihren Kopf bedecken“, solange das Kopftuch die gleiche Farbe habe wie die Uniform und einfarbig sei, hieß es in einer im Amtsblatt veröffentlichten Anordnung.