DTJ – Demokratie. Teilhabe. Journalismus.
Menschenrechte

Türkei verurteilt: Nazlı Ilıcaks U-Haft war rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der langen Untersuchungshaft der bekannten regierungskritischen Journalistin Nazlı Ilıcak verurteilt. Was dem Land nun droht. Es habe keine plausiblen Gründe gegeben, Ilıcak wegen ihrer Tätigkeit als Journalistin der Terrorunterstüt

MEHR
Von dtj-online15. Dezember 2021
1 Min. Lesezeit
0% gelesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der langen Untersuchungshaft der bekannten regierungskritischen Journalistin Nazlı Ilıcak verurteilt. Was dem Land nun droht. Es habe keine plausiblen Gründe gegeben, Ilıcak wegen ihrer Tätigkeit als Journalistin der Terrorunterstützung zu verdächtigen, urteilte das Straßburger Gericht am Dienstag. Mit der langen Untersuchungshaft habe Ankara gegen Ilıcaks Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit verstoßen. Außerdem stellte das Gericht eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung fest. Die Türkei muss nun 16.000 Euro Schadenersatz an die frühere Abgeordnete zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten können es beide Seiten anfechten. 2019 unter Auflagen entlassen Ilıcak wurde laut Gericht nach dem Putschversuch im Jahr 2016 verdächtigt, Mitglied einer Terrororganisation zu sein – weil sie zu diesem Zeitpunkt bei Medien beschäftigt war, die der Gülen-Bewegung zuzurechnen waren. Die Türkei macht deren Gründer und Anführer Fethullah Gülen für den Umsturzversuch verantwortlich. Ilıcak verbrachte mehrere Jahre ohne abschließendes Urteil in Haft. 2019 wurde sie unter Auflagen freigelassen. dpa/dtj

Wie hat dir dieser Artikel gefallen?

Newsletter abonnieren

Updates zum Thema „Menschenrechte"

Jederzeit kündbar. Öffnungen und Klicks werden nur aggregiert gemessen; kein individuelles Leseprofil. Datenschutz

Kommentare (0)

Kommentiere diesen Artikel

Mit dem Absenden stimmen Sie der Speicherung Ihres Namens und Kommentars gemäß unserer Datenschutzerklärung zu (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Noch keine Kommentare. Sei der Erste!

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden technisch notwendige Speicherungen sowie – nur mit Ihrer Einwilligung – Statistik und Externe Medien (z. B. YouTube, Vimeo, Spotify oder X). Marketing wird derzeit nicht verwendet. Nicht-notwendige Dienste werden erst nach Ihrer Wahl aktiviert. Widerruf jederzeit über den Footer-Link. Details in der Datenschutzerklärung und den Cookie-Hinweisen.