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Menschenrechte

Sängerin Hozan Cane darf Türkei weiter nicht verlassen

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Die Ausreisesperre gegen die unter dem Künstlernamen bekannte Hozan Cane werde weiter aufrechterhalten, verkündete ein türkisches Gericht am Dienstag in Edirne. Die Verhandlung wurde auf den 9. Februar vertagt.

Grund für die Vertagung war der Antrag des Staatsanwaltes, einen neuen Zeugen vernehmen zu wollen. Der habe ausgesagt, dass Hozan Cane einen Film auf Anordnung einer Terrororganisation gedreht haben soll. Cane weist das entschieden zurück.

„Ich habe erwartet, dass ich in mein Land zurückkehren kann. Aber das ist nicht eingetreten“, sagte Cane im Anschluss an die Verhandlung. Jedes Mal würden neue Aussagen gegen sie auftauchen. Von der deutschen Regierung erwarte sie, „dass sie uns so schnell wie möglich von hier befreit“.

Cane nahm gemeinsam mit ihrer ebenfalls wegen Terrorvorwürfen angeklagten Tochter Gönül Örs an dem Prozess teil. Auch Beobachter des deutschen Konsulats kamen zu der Verhandlung.

PKK-Verbindung vorgeworfen

Cane war kurz vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen Ende Juni 2018 festgenommen worden. Polizisten hatten einen Bus der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP angehalten und die Sängerin mitgenommen. Cane hatte im westtürkischen Edirne eine Wahlkampfveranstaltung der HDP unterstützt. Im November desselben Jahres wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt. Im August 2020 wurde das Verfahren neu aufgerollt, nachdem das höchste Berufungsgericht das Urteil nicht bestätigt hatte.

Es gebe keine klaren Beweise für die unterstellte Mitgliedschaft in der PKK – die in der Türkei und auch in der EU als Terrororganisation eingestuft ist –, hieß es zur Begründung. Die Anklage hatte sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen gestützt. Der Fall hatte zudem die deutsch-türkischen Beziehungen belastet.

Anfang Oktober war die Kölnerin nach mehr als zwei Jahren aus der Haft entlassen worden, es wurde allerdings eine Ausreisesperre verhängt. Ein Gericht hatte zuvor dem Einspruch der Verteidigung stattgegeben. Die hatte argumentiert, die lange Haftzeit sei unverhältnismäßig.

dtj/dpa

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