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Corona

Türkei-Urlauber aus NRW müssen in Quarantäne!

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Müssen Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne oder nicht? Diese Frage gehört zu den am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf Reisen in Zeiten des Coronavirus.

Nahezu täglich ändert sich die Sachlage zu diesem Thema und irritiert vor allem Reisende und Reisewillige. Vor allem Deutsch-Türken sind von den unklaren Informationen betroffen, schließlich sind viele von ihnen regelmäßig in der Türkei, um nicht nur Urlaub zu machen, sondern auch um die Familie zu besuchen oder Geschäfte abzuschließen. Jetzt haben zumindest Bürgerinnen und Bürger im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) Klarheit.

Einer am 21. Juni veröffentlichten Verordnung nach müssen Reisende aus bestimmten Ländern nach ihrer Rückkehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Zu diesen Ländern, die durch das Robert Koch-Institut definiert werden, gehört trotz aller Kritik weiterhin auch die Türkei.

Ausnahmeregelung mit ärztlichem Attest

Ausnahmeregelungen gibt es dabei nur wenige. So können Rückkehrer die Quarantäne umgehen, sofern Sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass „höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist“, heißt es in der Verordnung.

Die Verordnung soll vorerst bis einschließlich zum 1. Juli 2020 gelten.

Türkei gilt weiterhin als Corona-Risikogebiet

Für die Türkei gilt aber zunächst noch bis zum 31. August eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Bundesregierung hatte die Türkei vergangene Woche zusammen mit 130 weiteren Ländern zudem als Corona-Risikogebiet eingestuft.

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