Connect with us

Gesellschaft

Erfolgreiche Beschwerde des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen

Spread the love

Im Bewerbungsratgeber „Erfolgreich bewerben mit Migrationshintergrund“ wurde muslimischen Frauen empfohlen, das Kopftuch abzunehmen, um sich erfolgreich bewerben zu können. Die entsprechenden Passagen sollen nun entfernt werden.

Published

on

Erfolgreiche Beschwerde des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen
Spread the love

Unter Berufung auf mehrere Berater der Agentur für Arbeit Essen, darunter auch auf deren Migrationsbeauftragten Hasan Altun, wurde in dem Bewerbungsratgeber, der von der Deutschlandstiftung Integration empfohlen wurde und dadurch Aufmerksamkeit erlangte, jungen Frauen aus der muslimischen Community nahegelegt, sich immer ohne Kopftuch zu bewerben und auch die Ausbildung ohne ein solches zu absolvieren.

Das DTJ wurde auf den Ratgeber aufmerksam und wies im November auf die diskriminierenden Passagen hin. Der Artikel gab den Anstoß für eine Beschwerde des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen (AmF) bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese richtete eine Bitte um Stellungnahme an die Agentur, welche in weiterer Folge dann auch die Entfernung der entsprechenden Stellen aus dem Bewerbungsratgeber veranlassen sollte.

Gabriele Boos-Niazy, Mitglied im Vorstand des AmF, stand dem DTJ für eine Stellungnahme zur Verfügung. Nach Erscheinen des Artikels, der auf den Ratgeber hinwies, habe sie sich umgehend an die Antidiskriminierungsstelle gewandt, mit deren sachkundiger Arbeit das AmF stets gute Erfahrungen gemacht habe. Anfang Februar erhielt Boos-Niazy schließlich die Nachricht, dass der Beschwerde entsprochen werde.

Rat zum Verzicht auf Grundrechte weckt falsche Erwartungen

Die Agentur für Arbeit Essen habe der Antidiskriminierungsstelle mitgeteilt, dass die monierte Textpassage „in einem sehr missverständlichen Kontext“ wiedergegeben worden wäre. Die Agentur bestätigte entsprechende Gespräche. Pressesprecherin Börries erklärte: „Unser Migrationsbeauftragte Hasan Altun wurden in dem Buch falsch zitiert. Wir haben die Autoren Jasmin und Christoph Hagmann gebeten, bei der nächsten Auflage die missverständlichen Passagen abzuändern. Frau Hagmann hat dem zugestimmt.” Darüber hinaus sei beabsichtigt, so die Pressesprecherin, einen ergänzenden Beitrag von Herrn Altun auf der Internetseite www.bewerben-mit-migrationshintergrund.de zu veröffentlichen.

Boos-Niazy vom AmF wies darauf hin, dass der Ratgeber in seiner Zielsetzung und auch inhaltlich nicht grundsätzlich schlecht sei. Jedoch würde die das Kopftuch betreffende Empfehlung bei den Arbeitnehmern die Erwartungshaltung befördern, dass Frauen auf ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung verzichten sollten. Damit würden solche, die sich dem Druck nicht beugen und weiterhin frei und nach eigenem Ermessen ein Kopftuch tragen wollen, automatisch diskriminiert werden: „Viele Kopftuchträgerinnen berichten uns, dass sie Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, Bewerbungen trotz guter Qualifikation oft erfolglos bleiben. Die Bewerberinnen oder Arbeitnehmerinnen darauf hinzuweisen, das Kopftuch abzunehmen, ist nicht der richtige Ansatz. Stattdessen sollten die Arbeitgeber über die Reichweite des AGG informiert werden.“

Heiner Huss vom Haufe-Verlag, bei dem der Ratgeber erschienen war, sagte, ihm lägen noch keine Informationen vor. Die Autorin Jasmin Hagmann war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.