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Panorama

Halloumi oder Hellim? EU schützt beide Bezeichnungen

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Halloumi-Käse aus beiden Landesteilen Zyperns ist in der EU künftig besonders geschützt.

Nach jahrelanger Vorarbeit hat die EU-Kommission den auf der Mittelmeerinsel produzierten Halloumi (Griechisch) beziehungsweise Hellim (Türkisch) als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ eingetragen, wie die Brüsseler Behörde in dieser Woche mitteilte. Somit gelten bestimmte Qualitätsansprüche. Das Produkt muss nach bestimmten Verfahren in einem bestimmten Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein.

Das Besondere: Die Entscheidung gilt für beide Landesteile der geteilten Insel. Die EU-Kommission sprach von einem „symbolträchtigen Schritt, der die beiden Gemeinschaften einander näherbringt und Vertrauen durch Zusammenarbeit schafft“.

https://twitter.com/ba7us/status/1384236184260386830?s=20

Zypern ist seit 1974 geteilt in einen griechisch-zyprischen und einen türkisch-zyprischen Teil. Die gesamte Inselrepublik ist seit 2004 EU-Mitglied. EU-Recht und -Regelwerk gelten im türkisch-zyprischen Norden jedoch nicht – es sei denn, es gibt wie im Fall des Halloumi eine Lösung. Die Türkische Republik Nordzypern wird nur von der Türkei anerkannt.

Der Antrag auf Anerkennung als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ stammt bereits von 2015. Nun wurde ihm unter Zustimmung der EU-Staaten stattgegeben. Nur Halloumi/Hellim, „der in Zypern unter Einhaltung der Produktspezifikation hergestellt wird, darf künftig den eingetragenen Namen tragen, was klare wirtschaftliche Vorteile für Zypern bringt“, teilte die EU-Kommission mit.

dpa/dtj

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