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Politik

NSU-Prozess fortgesetzt

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Nach einwöchiger Unterbrechung wegen mehrerer Befangenheitsanträge ist der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München am Dienstag fortgesetzt worden. Die Anwälte der Angehörigen eines Opfers wollen, das endlich die Anklage verlesen wird. (Foto:ap)

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NSU-Prozess fortgesetzt
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Der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) werden Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin sowie Anschläge und Raubüberfälle zugeschrieben. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss sich als Mittäterin verantworten. Mit ihr stehen vier mutmaßliche Helfer vor Gericht. 86 Angehörige und Opfer sind als Nebenkläger zugelassen, sie werden von 62 Anwälten vertreten. Das Prozess gilt als einer der bedeutendsten in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Verfahren war wegen der Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen insgesamt drei Richter gleich am ersten Prozesstag am 6. Mai unterbrochen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) lehnte die Anträge inzwischen ab. Einige Nebenkläger warfen der Verteidigung vor, das Verfahren verzögern zu wollen. Die Anwälte der Angehörigen des vom NSU ermordeten Halit Yozgat wollen darauf drängen, dass die Bundesanwaltschaft nun umgehend die Anklage verliest.

Polizeigewerkschaft versucht Erwartungen zu dämpfen

Zum zweiten Verhandlungstag war die Hauptangeklagte Zschäpe am Morgen wieder mit einem gepanzerten Fahrzeug aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum OLG gefahren worden. Rund 350 Beamte sollten im Einsatz sein. Anders als am ersten Prozesstag waren laut Polizei keine Demonstrationen angekündigt. Auch aus dem rechten Lager gebe es keine Hinweise auf Aktionen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt vor falschen Erwartungen an den NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht. Dies könne „zu schlimmen Enttäuschungen führen“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Dienstag, dem zweiten Tag des Terror-Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte. „Das Gericht steht vor der Aufgabe, den Angeklagten jeweils individuelle Tatbeteiligungen und schuldhaftes Handeln nachzuweisen. Diese Aufgabe ist schon schwierig genug und wird durch andere Erwartungen zusätzlich belastet.“

Weder Polizei noch Verfassungsschutz noch der Staat insgesamt säßen auf der Anklagebank, betonte Wendt. Wo Fehler passiert seien, müsse es personelle Konsequenzen geben. Ansonsten müsse die Aufarbeitung in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen stattfinden.

Die deutschen Sicherheitskräfte, allen voran der Verfassungsschutz, waren im Laufe der Ermittlung auf Grund mehrerer grober Fehler heftig kritisiert worden. (dpa/dtj)