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Panorama

Gericht erlaubt Privatvideo als Beweis – Radler scheitert

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Wer von sich private Videos als Beweismittel in Zivilprozessen einsetzen will, hat künftig bessere Karten. Das Amtsgericht München hat eine als zufällig zu wertende Aufnahme als solches zugelassen – allerdings mit ungeahnten Folgen. (Foto: dpa)

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Gericht erlaubt Privatvideo als Beweis - Radler scheitert
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Ein privat gedrehtes Video hat das Amtsgericht München als Beweismittel in einem Zivilprozess zugelassen. Die Voraussetzung: Wer etwa mit dem Handy filmt, dürfe damit noch keinen bestimmten Zweck verfolgen. Derartige Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt, teilte das Gericht am Montag mit. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne. Will später jemand mit ihnen etwas beweisen, können sie laut Urteil als Beweis veröffentlicht werden.

Bis dato gab es, was Videobeweise anbelangt, immer wieder massive Probleme hinsichtlich der gerichtlichen Verwertbarkeit von Aufnahmen. Zum einen wurde die Verwertbarkeit an eine geschlossene Beweiskette geknüpft und an Qualitätskriterien, die eine nachträgliche Manipulation als ausgeschlossen erscheinen lassen. Zum anderen galt es, das Recht von Bürgern am eigenen Bild gegen unzulässige Aufzeichnungen zu schützen.

Im vorliegenden Fall hatte sich der Kläger mit seinem Film nach Ansicht des Gerichts selbst belastet – er verlor den Prozess. Der Radler hatte im Mai 2011 in München einen Unfall; schuld war seiner Ansicht nach ein Cabriofahrer. Als es zum Prozess kam, wollte der Radfahrer die Schuld seines Kontrahenten mit einem Video beweisen – er hatte seine gesamte Fahrt mit einer am Fahrrad angebrachten Kamera gefilmt. Das Gericht akzeptierte das Video, denn der Autofahrer war nach Ansicht der Richterin rein zufällig vor die Linse geraten.

Allerdings hatte der Kläger mit den selbst gedrehten Straßenszenen nicht den erhofften Erfolg, im Gegenteil. Die Richterin war nach dem Film der Meinung, der Radler selbst habe sich nicht verkehrsgerecht verhalten. Auch den angeblich zum Stinkefinger erhobenen Mittelfinger des Cabriofahrers konnte sie nicht erkennen. Die Klage auf 3 000 Euro Schadenersatz und Schmerzengeld wies die Richterin deshalb ab. Das Urteil vom 6. Juni ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/dtj)