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Politik

Heimatlos: Die türkische Regierung kann Exil-Kritikern nun die Staatsbürgerschaft entziehen

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Ein neues Dekret erlaubt es der türkischen Regierung, verdächtigen Türken im Ausland die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Eine Verurteilung ist dazu nicht nötig. Den Betroffenen droht die Staatenlosigkeit. Viele Türken suchen in Deutschland Asyl – 2016 waren es im Vergleich zum Vorjahr dreimal so viele. Doch die meisten Anträge sind aussichtslos.

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türkischer Reisepass
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von Carolina Drüten

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan will sein Land säubern. Er scheint geradezu besessen von dem Gedanken, von Verrätern, Spitzeln und Verschwörern umgeben zu sein. Den gescheiterten Umsturzversuch im Juli bezeichnete er als „Geschenk Gottes“: Endlich hatte man ihm einen Anlass gegeben, in der Türkei mal so richtig aufzuräumen. Mehr als 125.000 Staatsbedienstete wurden seitdem suspendiert, etwa 41.000 Menschen festgenommen. Unter ihnen sind Journalisten, Lehrer, Professoren, oppositionelle Politiker. Erdoğan nennt sie „Terroristen“ und „Putschisten“. Das mag auf einige zutreffen. Doch wo der Rechtsstaat versagt, lassen sich solche Unterscheidungen nur schwer treffen.

Nun hat sich Erdoğan etwas anderes einfallen lassen, um sich Kritiker und unbequeme Stimmen vom Hals zu halten: die Ausbürgerung. Nach einem Dekret des Präsidenten vom Wochenende kann das Kabinett Türken im Ausland die Staatsangehörigkeit entziehen. Bestimmte Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein. So muss der Betroffene einer schweren Straftat beschuldigt werden, etwa die Gründung einer bewaffneten Organisation oder Putschversuch, und trotz Aufforderung innerhalb von drei Monaten nicht in die Türkei zurückkehren. Es ist eine drastische Maßnahme, auch aus historischer Perspektive. Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl erklärt die besondere Härte des Dekrets: „Für die Ausbürgerung reicht das bloße Ermittlungsverfahren“, so der Kölner Experte für Ausländer- und Asylrecht zu DTJ. Beweise, die die Schuld des Beklagten feststellen, sind also nicht nötig – genauso wenig wie ein Gerichtsurteil.

10 Millionen Menschen weltweit sind staatenlos

Die Praxis, Staatsangehörige auszubürgern, hat es in der Türkei schon einmal gegeben: Die Militärjunta, die beim Putsch vom 12. September 1980 die Macht an sich riss, hatte im Nachgang des Staatsstreichs 14 000 Personen die Staatsbürgerschaft entzogen. Darunter waren auch berühmte Türken wie Cem Karaca oder Yılmaz Güney. Im Gegensatz zu heute musste damals musste – zumindest formell – bewiesen werden, dass der Betroffene staatsfeindlich aktiv war. Nach dem jüngsten Dekret aber ist die sachliche Prüfung des Vorwurfs zweitrangig. „Die jetzige Regelung ist viel heftiger, als es jemals der Fall war“, sagt Odendahl.

Doch was genau bedeutet es eigentlich, staatenlos zu sein? Man hat keinen Pass mehr, keinen Ausweis, soviel ist klar. Doch Menschen ohne Staatsangehörigkeit sind in vielen Lebenslagen benachteiligt. Deshalb ist Staatsangehörigkeit ein Menschenrecht. Die Vereinten Nationen legten in ihrer Menschenrechtserklärung von 1948 fest: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.“ Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR erklärt in einem Video, was Staatenlosigkeit für Betroffene bedeutet.

Staatenlose haben kein offizielles Heimatland. Sie genießen nicht die gleichen Rechte wie Menschen mit einer Nationalität, weil nationale Gesetze sie nicht ausreichend schützen. In extremen Fällen können Staatenlose nicht legal arbeiten, geschweige denn eine Schule oder Universität besuchen. Außerdem sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und haben keinen vollständigen Zugang zum Gesundheitssystem und zu Sozialleistungen. Weltweit betrifft dieses Problem etwa 10 Millionen Menschen. Staatenlosigkeit kann Folge von politischer Verfolgung, Kriegen, dem Zerfall von Staaten sein oder vererbt werden.

In Deutschland ist Ausbürgerung verboten

In Deutschland ist der Entzug der Staatsbürgerschaft laut Grundgesetz verboten – aus gutem Grund. Im Dritten Reich hatte die Nazi-Regierung etwa 40.000 regimekritische Menschen ausgebürgert, darunter den Schriftsteller Thomas Mann und den späteren Bundeskanzler Willy Brandt. Sie wurden erst nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wieder eingebürgert.

Um Staatenlosigkeit zu bekämpfen, hat Deutschland zusammen mit vielen anderen Staaten internationale Abkommen unterzeichnet, zum Beispiel das Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 und das Übereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit von 1961. Die Türkei beteiligte sich daran jedoch nicht.

Nun droht geflohenen Türken die Ausbürgerung – ob sie schuldige Putschisten sind oder politisch Verfolgte, ist dabei zweitrangig. Nach dem gescheiterten Putsch im Juli haben hunderte Journalisten das Land verlassen. Einer davon ist Can Dündar. Der ehemalige Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet lebt heute in Deutschland – gegen ihn liegt in der Türkei Haftbefehl vor, wegen Geheimnisverrats und „Terrorunterstützung“.

Staatssekretär Michael Roth sagte in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ im November, Deutschland stehe allen politisch Verfolgten aus der Türkei grundsätzlich offen. „Sie können in Deutschland Asyl beantragen“, sagte der SPD-Politiker. Das gelte ausdrücklich nicht nur für Journalisten.

Zahl der asylsuchenden Türken in Deutschland hat sich 2016 verdreifacht

Tatsächlich hat sich die Zahl der Asylanträge von Menschen aus der Türkei drastisch erhöht. Waren es 2015 noch 1767 Anträge, kommt 2016 auf 5742 Antragssteller, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf DTJ-Anfrage mit. Das sind im Vergleich zum Vorjahr mehr als dreimal so viele. Allerdings werden die meisten Asylanträge abgelehnt, Türken haben kaum Aussicht auf Asyl in Deutschland – trotz des harten Kurses, den die AKP-Regierung gegen Oppositionelle fährt. Ob sich das mit der weiteren Verschärfung der Situation nun ändert, ist unklar. Rechtsanwalt Odendahl hält es aber für unwahrscheinlich, dass deutsche Behörden interne Vorgaben zur Behandlung türkischer Asylanträge machen. „Das ist momentan politisch viel zu brisant“, sagt er.