Gesellschaft
Kopftuch oder nicht Kopftuch – das sollte nicht die Frage sein
Der hessische Landtagsabgeordnete Gerhard Merz kritisiert Diskriminierung im hessischen Schulrecht. „Kopftuch oder nicht Kopftuch, das ist nicht die Wahl, vor die man diese Leute stellen darf, und, wie ich finde, auch nicht stellen muss.“ (Foto: cihan)
Gerhard Merz (62) ist Landtagsabgeordneter (Gießen) und familien- und sozialpolitischer Sprecher der SPD im Hessischen Landtag. Am Rande einer Veranstaltung der Enquetekommission zum Islam-Unterricht in Hessen wurde Gerhard Merz auf zwei Referendarinnen mit Kopftuch aufmerksam. Diese berichteten ihm über Schwierigkeiten und Hindernisse, die bereits während der Ausbildung, schon lange vor der eigentlichen Debatte im Beamtenstatus und rund um die staatliche Neutralität beginnen. Der Sozialdemokrat stellte daraufhin dem Landtag eine Anfrage, mit dessen Antwort er nicht zufrieden ist. Nun laufen die Vorbereitungen für die zweite. Im Interview sprachen wir mit Gerhard Merz, der das hessische Kopftuchverbot im Staatsdienst als verfassungsrechtlich höchst bedenklich bewertet.
Es sind nunmehr zehn Jahre vergangen, seitdem wir in Deutschland ein Kopftuchverbot im Staatsdienst haben. Sie haben aktuell eine Anfrage bezüglich dieses Verbots im Landtag gestellt. Was hat Sie zu dieser Anfrage bewegt?
Die SPD-Landtagsfraktion hat das gesetzliche Kopftuchverbot in Hessen seinerzeit abgelehnt. Wir haben aber in den letzten Jahren aus vielen Gründen eine intensive Debatte über das Verhältnis zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen und über die Frage der Position des Islam in einer überwiegend nicht-islamischen Gesellschaft geführt. Vor allem hat uns in Hessen die Frage der Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts beschäftigt, den wir als SPD nicht so sehr als eine Frage des Verhältnisses Islam-Integration betrachtet haben, sondern als eine Frage der Gleichbehandlung aller Religionen durch den Staat. Innerhalb dieser Debatte spielt die „Kopftuchfrage“ immer direkt oder indirekt eine Rolle, mindestens indirekt weil sie zumindest als Bild in den Köpfen eine Rolle spielt. Wenn sie sich erinnern, hatten wir ja auch vor den Wahlen 2008, vor der Debatte über die sog. „kriminellen Ausländerkinder“, eine „Burka-Debatte“.
Wo stehen die Verbände in diesen Diskussionen?
Natürlich kommen viele Diskussionen mit islamischen Organisationen und Verbänden und auch mit vielen einzelnen Musliminnen und Muslimen und die Beobachtungen, die ich dabei gemacht habe, hinzu. Es gibt sehr viele sehr gut ausgebildete junge Frauen, die Kopftuch tragen, mit großer Selbstverständlichkeit und großem Selbstbewusstsein. Diese machen mir nicht den Eindruck, verhetzte Islamistinnen zu sein oder – andererseits – sich von irgendjemandem unterdrücken lassen wollen, schon gar nicht von Männern.
Es kam dann zu einer konkreten Diskussion im Haus am Dom „Das Religionskapitel – der Bericht der Enquetekommission“. In dieser Enquetekommission haben wir uns eben auch am Rande mit der Frage des Kopftuchs beschäftigt. Es gab erwartungsgemäß die unterschiedlichsten Auffassungen, die es immer gegeben hat. In dieser Veranstaltung bin ich dann auf die Situation von Referendarinnen mit Kopftuch im Land Hessen aufmerksam gemacht worden. Darauf habe ich die kleine Anfrage gestartet. Ich werde nun nochmals eine Anfrage machen.
Wie beurteilen Sie die Antwort auf die Anfrage seitens der früheren Ministerin Nicola Beer?
Ich finde es beeindruckend, dass die Landesregierung in der Antwort sagt, dass keine genauen Zahlen bezüglich der Ablehnungen auf Grund des Kopftuchtragens vorliegen. Das zweite, was mich stört, ist eigentlich das Drumherum. Ich versuche jetzt, da nachzufassen, auf Grund der Erfahrungen, die bisher gemacht worden sind. Die gesetzliche Lage für Referendarinnen ist ein bisschen verzwickt.
Wieso?
Das Gesetz sagt ja, vereinfacht gesprochen: „Das Kopftuchtragen ist im Unterricht verboten“. Im islamischen Religionsunterricht wäre es anders, wenn ich es richtig verstehe, das kann ja eigentlich auch nicht anders sein. Davon abweichend kann eine Ausnahme gemacht werden bei Lehramtsanwärterinnen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen stehen. Was bitte sind zwingende Gründe? Wer stellt diese fest? Wer stellt Ermittlungen an? Welche Rolle spielt die Person der Bewerberin? Das ist nie spezifiziert worden.
Sie sprachen gerade davon, dass es im islamischen Religionsunterricht die Möglichkeit gäbe, das Kopftuch zu tragen. So müsste man dann aber zum Beispiel in der darauffolgenden Mathestunde als Lehrkraft in der Klasse die Bedeckung wieder ablegen. Wie bewerten Sie diese Regelung?
Einen solchen Fall gibt es bisher nicht, jedenfalls ist mir ein solcher nicht bekannt. Dennoch haben Sie Recht, und ich denke, gerade diese Regelung würde einen Anschein von „Scheinheiligkeit“ hervorrufen in den Köpfen von den Schülern. Dieser Fall könnte im Prinzip schon eintreten.
Ihre Anfrage ist ja nun auf hessische Verhältnisse bezogen. Haben Sie eine Vergleichszahl für andere Bundesländer?
Mir sind keine Zahlen aus anderen Bundesländern bekannt. Ich will das auch nicht beurteilen. Was das Referendariat angeht, handelt es sich um eine geringe Anzahl von Betroffenen. Wir haben es also im Moment noch nicht mit einem Massenphänomen zu tun. Das ist allerdings keine Antwort auf die Frage, ob es nicht ein gravierendes Problem ist, weil es schon eine Frage des Grundverhältnisses von Staat und Religion betrifft. Es geht ja hier um verfassungsrechtlich bedeutsame Fragen. Nämlich auf der einen Seite um die positive Religionsfreiheit, und auf der anderen Seite um die auch nicht unwichtige Frage der weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Das hessische Gesetz ist meiner Meinung nach verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität hätte meiner Meinung nach anders ablaufen müssen. Es gibt hier bei diesem Gesetz auch eine Privilegierung der christlichen Religion und Symbole. Das ist in der Tat eine Diskriminierung. Spätestens da wird eigentlich klar, welchen Charakter dieses Gesetz hat, nämlich den des juristischen Ausdrucks der Diskriminierung einer Religion.
Es kommt noch eine zweite diskriminierende Komponente hinzu, da dieses Gesetz ja in erster Linie nur Frauen betrifft. Die Zahl der Betroffenen, die man durch diese Regelung in existenzielle Not bringt, wird steigen. Wir wissen ja, dass unter den Bildungsaufsteigern Frauen sehr viel stärker repräsentiert sind. Hinzu kommt, dass das Lehramt ein klassischer Einsteigerberuf für Menschen aus bildungsfernen Familien ist. An den Geburtsjahrgängen der Kinder können wir ja auch sehen, dass die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund nicht weniger wird. Wenn die Zahl eben stetig steigt, wird man sich anders damit beschäftigen müssen.
Kopftuch oder nicht Kopftuch, das ist nicht die Wahl, vor die man diese Leute stellen darf, und, wie ich finde, auch nicht stellen muss. Manchmal gibt es Entscheidungen, die kann man Leuten nicht ersparen. Ich finde, diese Entscheidung könnte man ihnen ersparen, weil ich hier, nach verfassungsrechtlicher Erwägung, am Ende keinen tatsächlichen Grund finden kann, der das rechtfertigt. Die Religionsfreiheit ist an dieser Stelle meiner Auffassung nach höher zu bewerten.