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Politik

Türkisches Verfassungsgericht lehnt Klage gegen Ak Saray ab

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Das türkische Verfassungsgericht hat die Klage gegen den neuen Präsidentenpalast abgewiesen. Die Kläger wollen jetzt vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. (Foto: zaman)

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Gestern hat das türkische Verfassungsgericht sein Urteil über den neuen Präsidentenpalast Ak Saray abgegeben. Die Klage gegen den Megabau wurde durch die höchsten Richter abgewiesen. Berufsverbände, Nichtregierungsorganisationen und auch Privatpersonen hatten gegen den Bau geklagt, weil er unter anderem nicht auf dem Areal des Atatürk Orman Çiftliği AOÇ („Atatürk-Wald Anwesen“) gebaut werden durfte. Ein Verwaltungsgericht hatte in einem Urteil den Klägern bereits in der Bauphase Recht gegeben und einen Baustopp verordnet. Dieser ging dennoch unvermindert weiter. Darauf zogen die Kläger, wie etwa die Architektenkammer in Ankara, vor das höchste Gericht.

Candan: „Rechtsbruch ist offensichtlich“

Die Kläger reagierten enttäuscht: „Der Rechtsbruch ist offensichtlich, das Urteil ist politisch. Das höchste Gericht hat beim Rechtsbruch mitgemacht“, sagte Tezcan Karakuş Candan, Vorsitzender der Architektenkammer in Ankara. Candan kündigte an, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Doch in Zukunft wird es für die Berufsverbände schwierig, solche juristischen Prozesse anzustrengen. Ein Gesetzentwurf der Regierung sieht die Umstrukturierung der Kammern vor. Damit würde sie ihre bisherige Unabhängigkeit verlieren. Zudem sollen die Verbände dann dem Natur- und Städtebauministerium (Çevre ve Şehircilik Bakanlığı) unterstellt werden.