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Gesellschaft

An Kreativität nicht zu überbieten: Zoll entdeckt Goldschmuck in Babywindel aus Türkei

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Mit Hilfe einer Babywindel hat eine 23 Jahre alte Frau am Frankfurter Flughafen Goldschmuck einschmuggeln wollen. Der Schmuck habe einen Wert von mehr als 1700 Euro, teilte das Frankfurter Hauptzollamt am Freitag mit.

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Goldschmuck Tuerkei
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Mit Hilfe einer Babywindel hat eine 23 Jahre alte Frau am Frankfurter Flughafen Goldschmuck einschmuggeln wollen. Der Schmuck habe einen Wert von mehr als 1700 Euro, teilte das Frankfurter Hauptzollamt am Freitag mit. Bei ihrer Ankunft aus der Türkei habe die Frau am 20. September außer Zigaretten nur zwei kleine Anhängermünzen aus Gold bei den Beamten angegeben.

Steuerstrafverfahren gegen Frau eingeleitet

In der Handtasche der Frau fanden die Zöllner dann die gefüllte Babywindel. Von außen seien feste Gegenstände spürbar gewesen. Die Frau gab daraufhin zu, den Goldschmuck in der Windel versteckt zu haben. Der Schmuck hätte «beim Zoll angemeldet und die Einfuhrabgaben gezahlt werden müssen», teilte eine Sprecherin des Zollamts mit. Gegen die Frau sei ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Goldschmuck als Beweismittel sichergestellt worden. Wie bei anderen Delikten schütze auch in diesem Fall die Ausrede „Das habe ich nicht gewusst“ nicht vor Strafe, so der Zoll. 

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Reisemitbringsel abgabenfrei einführen zu können?

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Reisemitbringsel abgabenfrei einführen zu können? Dazu erklärt das Hauptzollamt folgendes

„Wenn man aus einem Drittland einreist, wird man regelmäßig vom Zoll kontrolliert. Unter anderem dient dies dem Schutz der einheimischen Wirtschaft. Einfuhren aus Drittländern sind grundsätzlich steuer- und zollpflichtig. Lediglich für Waren, die innerhalb der Reisefreigrenzen liegen, gibt es Ausnahmen. So bleiben Reisemitbringsel abgabenfrei:

Um Ihre Reisemitbringsel abgabenfrei einführen zu können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

1. Waren selbst mitführen: Die Abgabenfreiheit kann nur gewährt werden, wenn die Waren für den eigenen Gebrauch mitgeführt werden. Personen mit gemeinsamem Gepäck können nur dann die Reisefreigrenzen-jeder für sich- in Anspruch nehmen, wenn sie die Zollabfertigung gleichzeitig passieren.

2. Persönlicher Ge- oder Verbrauch: Abgabenfrei sind nur Waren, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk bestimmt sind. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu ge-werblichen Zwecken bestimmt sein.

3. Wertgrenze von 175,- bzw. 430,- Euro bei Reisen mit dem Flugzeug: Die Waren dürfen einen Wert von 175,- Euro bei Reisenden unter 15 Jahren bzw. 430,- Euro bei Reisenden ab 15 Jahren nicht überschreiten.“

 

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