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Aufgepasst: Umziehen kann ab dem 1. November teuer werden

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Mieter benötigen ab dem 1.November eine Ein- und Auszugsbescheinigung, die sie nach ihrem Umzug umgehend beim Einwohnermeldeamt einreichen müssen. Tun sie dies nicht, kann es ganz schön teuer werden.

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Mieter, die umziehen wollen, benötigen ab dem 1.November einen Schein ihres Vermieters, so heißt es in einem FOCUS-Bericht. Haben sie diesen nicht, so müssen sie ein Bußgeld zahlen. Es handelt sich hierbei um eine Ein- und Auszugsbescheinigung, die den Umzug bestätigt, um sich beim Amt ummelden zu können.

Auf der Bescheinigung müssen der Name sowie die Anschrift des Vermieters stehen. Außerdem ist das Ein- und Auszugsdatum des Mieters, die Anschrift der Wohnung und der Name der meldepflichtigen Person wichtig. Dieses Schreiben muss dann vom Mieter dem Einwohnermeldeamt in dem neuen Wohnort vorgelegt werden. Die Abmeldung vom alten Wohnort erfolgt schließlich automatisch.

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen haben die Mieter zwei Wochen Zeit, um sich beim Amt umzumelden, in allen anderen Bundesländern nur eine Woche. Hält man diese Frist nicht ein, droht einem ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Ebenso gilt dies für den Vermieter, falls dieser sich weigern sollte, eine Bescheinigung auszustellen. Wird vom Vermieter eine Scheinadresse eingetragen, kann die Strafe sogar bis zu 50.000 Euro betragen.