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Gesellschaft

Ehemaliger Verfassungsrichter: „Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein“

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Die Behauptungen von AfD-Politikern, der Islam sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, haben viel Widerspruch hervorgerufen. Ein ehemaliger Verfassungsrichter sagt nun: Muss er gar nicht – auch Teile des christlichen Glaubens sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auf etwas anderes komme es an.

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Betende in einer Moschee
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In der Debatte um den Anti-Islam-Kurs der AfD weist der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm darauf hin, dass Religionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Diese Frage sei müßig, schreibt er in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ . Mehrere AfD-Politiker hatten in den vergangenen Tagen betont, bestimmte muslimische beziehungsweise islamistische Positionen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dies verlange das Grundgesetz gar nicht, betont Grimm. Die Religionsfreiheit gewährleiste vielmehr, „dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt ihres Bekenntnisses und die daraus folgenden Verhaltensanforderungen an die Gläubigen selbst bestimmt.“ Keine der Weltreligionen könnte existieren, wenn sie ihre Inhalte an den jeweiligen Staatsverfassungen ausrichten müsste: So wäre auch der Katholizismus nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, etwa durch das Heiratsverbot für Priester.

Davon zu unterscheiden sei die Frage, welche „Verhaltensanforderungen an die Gläubigen der freiheitliche demokratische Staat hinzunehmen hat und welche er verbieten kann“, führt der Rechtswissenschaftler aus. Glaubensgemeinschaften könnten ihre Inhalte zwar frei bestimmen, aber nicht ungehindert verwirklichen. „Freiheit der Religion gibt es in multireligiösen Gesellschaften nur, wenn es keiner Religion gestattet ist, ihre Wahrheit allgemeinverbindlich zu machen.“

Auch die freiwillige Unterwerfung unter religiöse Vorschriften werde durch grundgesetzliche Prinzipien begrenzt, so Grimm, etwa durch die Menschenwürde. „Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.“

Voraussetzung für einen fruchtbaren Dialog zwischen Religionen

Einen gewinnbringenden Dialog zwischen Christentum, Judentum und Islam kann es nach Einschätzung des Innsbrucker Theologen Paul Weß nur dann geben, wenn die Religionen ihren eigenen Absolutheitsanspruch kritisch hinterfragen. Nur unter dieser Bedingung könnten sich die drei Religionen „inhaltlich näher kommen
und zusammen zum Frieden in der Welt beitragen“, schreibt Weß in einem Beitrag für die in Freiburg erscheinende Zeitschrift „Christ in der Gegenwart“.

Dagegen sei die häufig zitierte Ringparabel Gotthold Ephraim Lessings keine geeignete Grundlage für Dialog und Toleranz, argumentiert Weß. Denn diese bestätige noch den Absolutheitsanspruch von Religionen und verpasse es, eine kritische Selbstreflexion einzufordern.

Weß betont, die Entwicklung von zentralen Glaubenslehren im frühen Christentum sei auch durch politische Machtverhältnisse beeinflusst worden. So habe erst der römische Kaiser Konstantin im vierten Jahrhundert die Lehre von der Wesensgleichheit Gottes und Jesu Christi durchgesetzt.

Für den Islam fordert der Pastoraltheologe eine kritische Prüfung von Vorstellungen der „von ihm angestrebten Identität von Religion und Politik“. Orthodoxe Juden sollten sich „hinsichtlich ihrer biblischen Begründungen von Ansprüchen auf ein bestimmtes Land“ infrage stellen.

Wichtig sei zudem, fordert der Rahner-Schüler, dass alle Religionen immer wieder kritisch prüften, welche Konsequenzen ihre eigenen Lehren für ein Zusammenleben mit Menschen anderen Glaubens hätten. (kna/dtj)