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Politik

Böhmermann: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

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Nun beschäftigt sich auch die Justiz mit Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat nach einer Reihe privater Strafanzeigen Ermittlungen aufgenommen.

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Die Bildkombo zeigt den Moderator Jan Böhmermann (l, Aufnahme vom 22.02.2012) und den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (Aufnahme vom 01.04.2015). Fotos: Britta Pedersen/Robert Ghement/dpa (zu dpa-Korr «Kunst mit Kollateralschäden: Das Phänomen Jan Böhmermann» vom 06.04.2016) +++(c) dpa - Bild
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Der Satiriker Jan Böhmermann hat mit einem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Ermittlungsverfahren ausgelöst. Die Mainzer Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte am Mittwoch mit, ihre Behörde ermittle wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten. Sie bestätigte damit einen Bericht von „Spiegel online“.

Zuvor waren nach Angaben Kellers rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen. Diese sowie weitere mutmaßlich noch eintreffende Anzeigen würden alle in dem Verfahren zusammengeführt und bearbeitet. Dabei gehe es um einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches. Zur Sicherung der Beweise werde beim ZDF ein Mitschnitt der Sendung angefordert. Außerdem werde das Bundesjustizministerium informiert, um zu klären, ob von der Türkei oder ihrem Staatsoberhaupt ein Strafverlangen gestellt werde. Bereits am Wochenende hatte das Auswärtige Amt eine interne juristische Prüfung des Falles veranlasst.

ZDF gibt sich bedeckt

Das ZDF teilte am Mittwochabend mit, eine offizielle Mitteilung der Behörde zur Einleitung von Ermittlungen liege noch nicht vor. Der Sender könne zu diesem Zeitpunkt nicht weiter Stellung dazu nehmen.

In Paragraf 104a des Strafgesetzbuches ist unter anderem geregelt, dass Straftaten gegen ausländische Staaten nur dann verfolgt werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem betroffenen anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Aussagen unter der Gürtellinie

Böhmermann hatte das Gedicht mit Aussagen, die unter die Gürtellinie zielen, in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Er nahm damit Bezug auf das NDR-Fernsehmagazin „extra 3“. Das hatte einen satirischen Beitrag über Erdogan ausgestrahlt, woraufhin der türkische Präsident den deutschen Botschafter in Ankara einbestellt hatte. Die Sendung war am vergangenen Donnerstag auf ZDFneo erstmals ausgestrahlt worden.

Das ZDF hatte in der Nacht zum Samstag in der Wiederholung der Sendung den Beitrag gestrichen. Der Beitrag entspreche nicht den Ansprüchen, die der Sender an die Qualität von Satiresendungen stelle, teilte der Sender mit. Das sei auch der Grund dafür, die Passage aus der Sendung sowie Wiederholungen und Online-Ausspielwegen – etwa der Mediathek – herauszunehmen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte das Gedicht jüngst als „bewusst verletzend“ bezeichnet und darüber auch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu telefoniert.

Bei einer Verurteilung müsste Böhmermann mit mindestens bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. (dpa/dtj)