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Stuttgart 21: Angeklagte Beamte belasten den Führungsstab

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Im Prozess um den nach Auffassung von Kritikern überharten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor knapp zwei Jahren haben die beiden angeklagten Beamten dem Führungsstab Fehler vorgeworfen. Dem Stab hätten am 30. September 2010 gegen 15.00 Uhr im Internet kursierende Fotos eines aus den Augen blutenden Mannes vorgelegen, sagten sie am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart. Er habe sie jedoch nicht darauf hingewiesen. „Wäre uns das bekannt gewesen, hätte das Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Einsatzes gehabt“, sagte einer der Angeklagten.

Der Demonstrant war damals von heftigen Wasserstößen am Kopf getroffen worden. Er verlor sein Augenlicht nahezu vollständig. Im Prozess tritt er als Nebenkläger auf.

Insgesamt waren seinerzeit im Schlossgarten weit mehr als 100 Demonstranten und Polizisten verletzt worden, meist durch Pfefferspray. Die Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Sie waren Polizeiführer im Schlossgarten, betonen aber, Planung und Leitung des Einsatzes hätten allein bei der obersten Einsatzleitung um Polizeichef Siegfried Stumpf gelegen. (dpa/dtj)