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Gesellschaft

Jüdischer Weltkongress: Schächtverbot ist ein Verstoß gegen Religionsfreiheit

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Der jüdische Weltkongress bezeichnet das nationale Schächteverbot als Verstoß gegen die Religionsfreiheit und forderte alle entsprechenden Versuche auf dem Gesetzeswege zu stoppen. (Foto: reuters)

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Der Jüdische Weltkongress (WJC) will nationale Schächtverbote als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet wissen. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf solle Beschränkungen und Verboten jüdischer und muslimischer Ritualschlachtungen entgegentreten, forderte der WJC am Mittwoch in New York. Alle Regierungen von UN-Mitgliedstaaten sollten entsprechende Versuche auf dem Gesetzeswege stoppen, erklärte WJC-Präsident Robert Singer.

Der Jüdische Weltkongress forderte namentlich den UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Heiner Bielefeldt, auf, bei der derzeitigen Vollversammlung des Menschenrechtsrates eine entsprechende Bewertung als Menschenrechtsverstoß zu erwirken.

Zuletzt hatte die Britische Veterinär-Vereinigung erklärt, ein Schächtverbot durchsetzen zu wollen. Mitte Februar hatte Dänemark neue Einschränkungen beim Schlachten von Tieren erlassen. Dänemark ist nicht das einzige Land in Europa mit einer restriktiven Gesetzgebung hinsichtlich des Schächtens. Bereits 2013 wurde bereits in Polen ein ähnliches Gesetz verabschiedet.

In manchen europäischen Ländern gilt die rituelle Schlachtung als Reizthema, auf dem vor allem links- und rechtsgerichtete Parteien ihre Kampagnen aufziehen. Der Effekt einer restriktiven Gesetzgebung zum Schächten ist im Regelfall ein Absatzeinbruch heimischer Fleischproduzenten, parallel zu einer Steigerung koscher oder halal hergestellter Fleischimporte.

Der Jüdische Weltkongress versteht sich als Vertretung jüdischer Interessen bei Regierungen und internationalen Organisationen. Der Hauptsitz ist New York. Derzeit sind jüdische Gemeinden und Organisationen aus rund 100 Ländern Mitglieder des WJC. (KNA/dtj)