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Politik

Düsseldorf: Oberlandesgericht verurteilt PKK-Funktionär zu drei Jahren Haft

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 52-jährigen PKK-Funktionär nach §§ 129 a/b StGB wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der türkische Staatsbürger Ahmet Ç. von Juni 2013 bis Juli 2014 unter dem Decknamen „Kerim“ den PKK-Sektor „Mitte“ in Deutschland geleitet hat, der Duisburg, Bonn, Köln, Bielefeld, Essen, Bochum, Dortmund und Düsseldorf umfasste. Er habe in diesem Gebiet die propagandistischen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der PKK koordiniert, teilte das OLG am Dienstag mit.

Das Verfahren war am 12. Mai 2016 eröffnet worden. Das Gericht hatte sich an 35 Verhandlungstagen mit dem Fall befasst und dabei laut eigener Angabe „eine Vielzahl von Urkunden, darunter auch Aufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung, in das Verfahren eingeführt und Ermittlungsbeamte des Bundeskriminalamtes als Zeugen gehört.“ Außerdem sei ein Sachverständiger zur Situation der kurdischen Minderheit in der Türkei vorgeladen gewesen.

Während die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren forderte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Am 17. Januar nahm Ç. ein letztes Mal zu den Vorwürfen Stellung und betonte, dass er niemals Gewalt angewendet, noch je dazu aufgerufen habe. Bei der Strafermessung haben die Richter „zu Lasten des Angeklagten seine herausgehobene Stellung und die besondere Gefährlichkeit der PKK für die Menschen in der Türkei berücksichtigt.“

Jedoch kam den Angeklagten zugute, dass während der Zeit seiner Tätigkeit ein Waffenstillstand zwischen der PKK und der türkischen Regierung herrschte, dank dem es nur wenige Anschläge der PKK gab. Darüber hinaus sei zu seinem Gunsten berücksichtigt worden, dass seine Tat „vor dem Hintergrund des seit Jahrzehnten bestehenden türkisch-kurdischen Konflikts zu sehen ist, der Angeklagte und seine Familie von dem Konflikt persönlich betroffen waren und es ihm darum ging, sich für die Interessen des kurdischen Volkes einzusetzen.“

Nicht nur in der Türkei, sondern auch in der EU und den USA ist die PKK als terroristische Vereinigung eingestuft worden. In Deutschland ist sie seit 1993 verboten. (dpa/ dtj)