Politik
Menschenrechtsgericht spricht Türkin Entschädigung zu
Eine in Köln lebende Türkin, die von türkischen Medien als potenzielle Selbstmordattentäterin dargestellt wurde, soll eine Entschädigung von 1500 Euro bekommen. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Eine in Köln lebende Türkin, die von türkischen Medien als potenzielle Selbstmordattentäterin dargestellt wurde, soll eine Entschädigung von 1500 Euro bekommen. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei verletzt worden.
Der Artikel regelt den Schutz des Privat- und Familienlebens.
Die Veröffentlichungen liegen laut Gericht zehn Jahre zurück. Demnach bezeichneten zwei Zeitungen die Frau mit Bild als eine in Trainingscamps ausgebildete Selbstmordattentäterin im Auftrag der Terrororganisation PKK. Klagen der Frau gegen die Verlage in der Türkei wurden dort letztlich abgewiesen.
Die Klage in Straßburg richtete sich gegen den türkischen Staat. Das nun ergangene Urteil wird laut Gericht in drei Monaten rechtskräftig, falls keine der Parteien die Große Kammer des Menschenrechtsgerichts einschaltet.
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dpa/dtj